Skript · FKN
Fachkundenachweis Seenotsignalmittel
Sechzig Fragen umfasst der amtliche Katalog. Dieses Skript erklärt den Stoff dahinter — jede Frage findet ihren Absatz, und keine Antwort steht ohne den Grund da, aus dem sie richtig ist.
Kapitel 1 · 6 Fragen
Was pyrotechnische Notsignale sind
Ein Notsignal, das mit Sprengstoff arbeitet, ist kein Feuerwerk. Der Unterschied ist nicht Geschmackssache, sondern der Grund, warum es dafür ein eigenes Gesetz gibt.
Die Definition, auf die alles andere aufbaut
Pyrotechnische Seenotsignale sind Notsignale, die mit Hilfe explosionsgefährlicher Stoffe ausgelöst werden. Das ist die Formulierung, die in der Prüfung erwartet wird, und sie ist präziser, als sie klingt: nicht „mit Feuer", nicht „mit Leuchtmitteln" — mit explosionsgefährlichen Stoffen.
Explosionsgefährliche Stoffe sind feste oder flüssige Stoffe und Zubereitungen, die durch eine nicht außergewöhnliche thermische, mechanische oder andere Beanspruchung zur Explosion gebracht werden können. Der Begriff beschreibt eine mögliche Reaktion unter solchen Belastungen; er behauptet nicht, dass jeder Stoß oder jeder warme Tag zwangsläufig eine Explosion auslöst.
Warum sie gefährlicher sind als jedes andere Ausrüstungsteil
Von pyrotechnischen Signalsätzen geht Explosions-, Feuer- und Verletzungsgefahr aus. Der Satz, der in der Prüfung am häufigsten vergessen wird, steht dahinter: sie brennen auch im Wasser weiter.
Das ist keine Randnotiz. Es bedeutet, dass ein Versager, den du über Bord wirfst, weiterbrennt. Es bedeutet, dass ein Rauchsignal, das du nach Lee außenbords wirfst, arbeitet, wie es soll. Und es bedeutet, dass die naheliegende Vorstellung — ins Wasser damit, dann ist es aus — falsch ist.
Wer das kontrolliert
Den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen regelt das Sprengstoffgesetz. Geprüft und zugelassen werden pyrotechnische Seenotsignale von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, kurz BAM.
Deren Zulassungszeichen steht auf jedem Gegenstand und verrät dir gleichzeitig die Unterklasse: BAM-PT1 oder BAM-PT2. An dieser einen Angabe hängt, ob du das Signal frei kaufen darfst oder einen Nachweis brauchst — dazu Kapitel 4.
Kapitel 2 · 10 Fragen
Die vier Signalmittel
An Bord kommen vier Arten vor. Sie unterscheiden sich nicht im Zweck, sondern in der Reichweite — und daraus folgt die Reihenfolge, in der du sie einsetzt.
Was an Bord verwendet wird
An Bord verwendet werden Signalraketen, Fallschirmraketen, Handfackeln und Rauchsignale. Fragt die Prüfung nach sechs pyrotechnischen Notsignalen, kommen zwei dazu, die man selten sieht: Lichtrauchsignale und Blitz-Knall-Patronen.
Die Farbe ist international festgelegt und keine Geschmacksfrage: Leuchtsignale sind rot, Rauchsignale orange. Eine grüne oder weiße Rakete ist kein Notsignal — sie wird als solches auch nicht verstanden.
Die Handfackel
Die Handfackel brennt 30 bis 60 Sekunden. Sie steigt nicht, sie zeigt: hier bin ich.
Gezündet wird sie auf zwei Arten. Die Reibkopf-Zündung funktioniert wie ein Streichholz und zündet mit einer Verzögerung direkt den Leuchtsatz — im deutschen Handel ist sie nicht mehr zu finden. Üblich ist heute der Reißzünder: ein Draht im Inneren wird durch einen reibempfindlichen Anzündsatz gezogen, der dann den eigentlichen Signalsatz zündet.
Sicherheitstechnisch gilt zweierlei. Erstens: Gebrauchsanweisung beachten. Zweitens, und das ist der Punkt, an dem Menschen sich verletzen — die brennende Fackel in jedem Fall nach Lee und waagerecht halten, damit versprühter Abbrand weder Hand noch Augen trifft noch die Yacht beschädigt.
Das Rauchsignal
In einem Behälter sitzt ein Anzünder — meist ein Reißzünder — mit Verzögerung. Er zündet einen pyrotechnischen Satz, der bis zu vier Minuten lang orangefarbenen Rauch abgibt.
Die Reißschnur liegt unter einer abschraubbaren Schutzkappe. Nach der Zündung wird das Rauchsignal zur Leeseite außenbords geworfen.
Zwei Einschränkungen machen das Rauchsignal zum Spezialisten: es taugt nur am Tag und nur bei geringen Windstärken. Bei Wind verweht die Rauchfahne, bevor sie jemand sieht.
Rakete und Fallschirmrakete
Signalraketen steigen bis 300 Meter und brennen bis zu 30 Sekunden.
Der Fallschirm ist der ganze Unterschied. Raketen und Signalpatronen mit Fallschirm sinken mit nur 5 Metern pro Sekunde. Die geringere Sinkgeschwindigkeit erlaubt eine längere Brenndauer — und die längere Brenndauer bedeutet einen höheren Aufmerksamkeitswert. Ein Signalstern ohne Fallschirm fällt schneller und ist entsprechend kürzer zu sehen.
Kapitel 3 · 15 Fragen
Wann und wie du sie einsetzt
Der häufigste Fehler ist nicht der falsche Griff, sondern der falsche Zeitpunkt. Ein Signal, das niemand sieht, ist verloren — und du hast nur wenige.
Nur im Notfall — und was das heißt
Pyrotechnische Notsignale dürfen nur im Notfall verwendet werden. Der Notfall ist definiert: wenn angezeigt werden soll, dass Gefahr für Leib und Leben besteht und Hilfe erforderlich ist.
Die Prüfung testet das mit einer Falle. Auch wenn bedeutende Sachwerte in Gefahr sind und dringend fremde Hilfe benötigt wird, ist der Einsatz zulässig. Nicht zulässig ist die Einschränkung „ausschließlich, wenn alle anderen Kommunikationsmittel ausgefallen sind" — das steht nirgends.
Schießen darf im Seenotfall jeder. Es braucht keine Waffensachkundeprüfung und es muss nicht der Schiffsführer sein. Wer die Klasse T verwenden darf, ist jeder, der damit anzeigen will, dass ein Seenotfall vorliegt.
Die Reihenfolge: erst weit, dann nah
Fallschirmsignalraketen und Handfackeln sind bei klarem Wetter unterschiedlich weit zu sehen — daraus folgt die Taktik.
Die Fallschirmsignalrakete macht weit entfernte Helfer auf die Notlage aufmerksam und weist sie grob in die Richtung. Die Handfackel macht die genaue Position kenntlich, wenn Hilfe sich nähert.
Beim Rauchsignal ist die Regel noch schärfer: nur am Tag — und erst, wenn Hilfe gesichtet worden ist. Rauch in den leeren Horizont ist verschwendet.
Steigende Signale: vier Regeln
Bei allen steigenden Seenotsignalen gilt unbedingt:
- Auf freies Schussfeld achten — Mast und Segel stehen im Weg.
- Das Signalgerät senkrecht nach oben halten, gegebenenfalls leicht in den Wind geneigt.
- Beim Handhaben und Abfeuern nicht auf Personen richten und selbst nicht mit Körperteilen oder Kleidung vor die Mündung kommen.
- An Versagern nicht hantieren, sondern über Bord werfen.
Dazu kommt, was in der Prüfung als vierte Bedingung auftaucht: keine entflammbaren Gegenstände im Gefahrenbereich.
Brennende pyrotechnische Geschosse brennen auch im Wasser weiter. Wasser macht sie daher nicht unschädlich. Die Auswahlantwort auf diese Prüfungsfrage lautet „Ja“; die beiden anderen angebotenen Aussagen sind falsch.
Wo das geregelt ist
Den Einsatz von Notsignalen auf See regeln die Kollisionsverhütungsregeln (KVR), Regel 37. Die Pflicht zur Hilfeleistung in Seenotfällen regelt die Verordnung über die Sicherung der Seefahrt.
Zwei Veröffentlichungen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) gehören dazu: die Broschüre „Sicherheit im See- und Küstenbereich" beschreibt die seemännische Sorgfaltspflicht für Wassersportler, das Handbuch „Suche und Rettung" enthält Anleitungen zur Bewältigung von Notlagen auf See.
Kapitel 4 · 20 Fragen
Wer was kaufen und besitzen darf
Ein Drittel der Prüfung dreht sich um diese Frage. Sie ist einfacher, als sie aussieht, sobald du eine Trennlinie verstanden hast: kommt es aus einer Signalpistole oder nicht?
Die Trennlinie: zwei Gesetze
Dem Waffengesetz unterliegen die Signalpistole und die für sie bestimmte Munition — also alle Signalpistolen und Abschussvorrichtungen samt zugehöriger Munition.
Dem Sprengstoffgesetz unterliegen alle pyrotechnischen Seenotsignale, die nicht aus einer Signalpistole abgefeuert werden: Signalraketen, Handsignalraketen mit Fallschirm, Handfackeln und Rauchsignale.
Diese eine Frage — kommt es aus der Pistole? — entscheidet, welches Gesetz gilt. Alles Weitere folgt daraus.
T1 und T2: die beiden Unterklassen
Unterklasse T1 darf jeder erwerben, aufbewahren und verwenden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat — ohne jede Erlaubnis. Dazu gehören „Handfackeln rot", bestimmte Rauchsignale und Abschussgeräte ohne Schusswaffeneigenschaft.
Unterklasse T2 ist erlaubnispflichtig. Wassersportler dürfen sie mit einem im Führerschein eingedruckten Befreiungsvermerk beziehungsweise dem Fachkundenachweis erwerben. Dazu gehören „Signalraketen rot", „Fallschirmsignalraketen rot" und bestimmte Rauchsignale.
Welche Unterklasse vorliegt, erkennst du am Zulassungszeichen: BAM-PT1 oder BAM-PT2. Erworben werden sie durch Kauf oder Überlassung — in beiden Fällen unter Vorlage der jeweiligen Erwerbsberechtigung.
Im Seenotfall darf jeder pyrotechnische Notsignale der Klasse T verwenden, um die Notlage anzuzeigen: insbesondere Gefahr für Leib oder Leben der Besatzung und die daraus folgende Notwendigkeit zur Hilfe. Erwerbsberechtigung und Verwendung zur Anzeige eines tatsächlichen Seenotfalls sind verschiedene Fragen.
Die Signalpistole Kaliber 4
Zur pyrotechnischen Notsignalgebung verwendet werden dürfen die Signalpistole Kaliber 4 (26,5 mm) und die von der PTB zugelassenen Signalwaffen einschließlich Munition, sowie die von der BAM zugelassenen sonstigen Notsignale.
Hier liegt die Falle, an der die meisten scheitern: Der Befreiungsvermerk im Bootsführerschein berechtigt nicht zum Erwerb von Seenotsignalmunition im Kaliber 4. Dafür ist eine Waffenbesitzkarte mit eingetragener Munitionserwerbsberechtigung für das Kaliber 4 erforderlich.
Die Waffenbesitzkarte berechtigt mit entsprechendem Voreintrag zum Erwerb und zum Besitz einer Signalpistole, und bei entsprechendem Eintrag zum Erwerb der dazugehörigen Munition. Beantragt wird sie bei der zuständigen Behörde des Wohnortes — nicht des Liegeplatzes.
Was frei erhältlich ist
Frei erworben und an Bord mitgeführt werden dürfen Signalwaffen (SRS-Waffen) mit dem Bauartzulassungszeichen der PTB — dem „PTB im Kreis". Genau diese darf auch der Inhaber eines Kleinen Waffenscheins führen.
Ganz ohne alles auskommen die nichtpyrotechnischen Mittel: Knicklichter und Leuchtstäbe, Signalpfeifen, Pressluftfanfaren. Für jedermann erhältlich, ohne Nachweis, ohne Altersgrenze im Sinne des Sprengstoffrechts.
Herstellen, überlassen, verlieren
Pyrotechnische Gegenstände selbst herstellen oder bearbeiten darfst du nicht. Das dürfen nur Inhaber einer speziellen Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.
Dauerhaft überlassen werden dürfen Seenotsignale nur berechtigten Personen im Sinne des Waffen- oder Sprengstoffrechts.
Vorübergehend darfst du die Signalpistole Kaliber 4 nebst Munition ohne Erlaubnis volljährigen Personen deines Vertrauens zur sicheren Aufbewahrung überlassen. Und es gibt eine Ausnahme, die den Charterbetrieb erst möglich macht: Der Charterer einer seegehenden Yacht darf ohne waffenrechtliche Erlaubnis die tatsächliche Gewalt über eine an Bord befindliche Signalpistole Kaliber 4 und die dazugehörige Munition ausüben.
Kapitel 5 · 9 Fragen
Aufbewahren, überwachen, entsorgen
Ein Signal, das im Notfall nicht zündet, ist schlimmer als keins — du verlässt dich darauf. Haltbarkeit ist deshalb kein Verwaltungsthema.
Drei Jahre, und was sie verkürzt
Die Verbrauchsdauer pyrotechnischer Notsignale beträgt bei sachgemäßer Lagerung höchstens drei Jahre — soweit auf dem einzelnen Gegenstand nichts anderes vermerkt ist.
Verkürzt oder beeinträchtigt wird sie durch vier Dinge: Feuchtigkeit, Korrosion, hohe Lagertemperaturen, mechanische Beschädigung. Alle vier sind an Bord der Normalzustand, wenn man nicht aufpasst.
Ständig zu überwachen sind deshalb zweierlei: Verbrauchsdauer beziehungsweise Verfallsdatum — und der Zustand, also Korrosion oder Beschädigung.
Wie sie an Bord liegen
Während der Fahrt sind pyrotechnische Seenotsignale kühl und trocken sowie leicht zugänglich in unverschlossenen Behältern aufzubewahren.
Der zweite Teil überrascht viele. Unverschlossen ist kein Versehen, sondern Absicht: im Notfall zählen Sekunden, und niemand sucht dann einen Schlüssel.
Die Gebrauchsanweisung
Sofort nach dem Erwerb — nicht erst im Notfall — ist die Gebrauchsanweisung sorgfältig bis zum Ende zu lesen. Auf den Signalen selbst finden sich Anweisungen über die Handhabung.
Das klingt nach einer Pflichtübung und ist die praktischste Regel des ganzen Katalogs. Bei Nacht, bei Seegang, mit nassen Händen liest niemand mehr Kleingedrucktes.
Überlagert, unterwegs, verloren
Überlagerte Notsignale gibst du über den Munitionshandel zurück oder übergibst sie Delaborierbetrieben. Keinesfalls als Feuerwerkskörper verwenden — sie sind kein Silvesterersatz, und für den Zweck sind sie auch nicht zugelassen.
In öffentlichen Verkehrsmitteln dürfen Seenotsignalmittel nicht befördert werden. Nicht im Zug, nicht im Bus zum Hafen.
Kommen dir Signalmittel oder Waffen abhanden, ist der Verlust der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.