Skript · SBF See

Sportbootführerschein See

Zweihundertfünfundachtzig Fragen umfasst der amtliche Katalog. Dieses Skript erklärt den Stoff dahinter — und zeigt, wo die Fragen einer Systematik folgen, die man verstehen statt auswendig lernen kann.

Kapitel 1 · 9 Fragen

Recht und Verantwortung

Schiffsführung bedeutet Verantwortung: für die Besetzung, die sichere Fahrt und die Einhaltung der Vorschriften. Hier ordnest du die rechtlichen Grundlagen ein.

Zusammenspiel von KVR, SeeSchStrO und örtlichen Anordnungen.
Zusammenspiel von KVR, SeeSchStrO und örtlichen Anordnungen.

Wer führt und wer verantwortet

Steht vor Antritt der Fahrt nicht fest, wer Schiffsführer ist, muss der verantwortliche Schiffsführer bestimmt werden. Für die Befolgung der Verkehrsvorschriften verantwortlich ist der Fahrzeugführer oder sein Stellvertreter.

Weder führen noch Kurs oder Geschwindigkeit selbstständig bestimmen darf, wer durch körperliche oder geistige Mängel oder durch Alkohol oder andere berauschende Mittel in der sicheren Führung behindert ist — oder wer 0,5 ‰ oder mehr Blutalkohol hat.

Wann ein Führerschein nötig ist

Auf den Seeschifffahrtsstraßen braucht eine Fahrerlaubnis, wer ein Sportboot mit mehr als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung führt. Beim Elektromotor liegt die Grenze bei 7,5 kW in Betriebsart S1, also im Dauerbetrieb.

Die Prüfung fragt nach der Ausnahme: Frei sind Sportboote ohne Antriebsmaschine und solche, deren größte, nicht überschreitbare Nutzleistung diese Werte nicht überschreitet.

Dieselben Zahlen wie im Binnenrevier. Wer beide Scheine macht, muss sie nur einmal lernen.

Was ein Fahrwasser ist

Nach SeeSchStrO und EmsSchO sind Fahrwasser die Wasserflächen, die durchgehend durch Fahrwasserseitenbezeichnung begrenzt oder gekennzeichnet sind — binnenwärts der Flussmündungen auch nicht gekennzeichnete Wasserflächen, die für die durchgehende Schifffahrt bestimmt sind.

Der zweite Halbsatz ist der wichtige: Nicht jedes Fahrwasser ist betonnt.

Wasserski, Wassermotorrad, Surfbrett

Erlaubt ist das außerhalb des Fahrwassers, sofern es die GDWS nicht durch Bekanntmachung verboten hat. Im Fahrwasser nur auf Abschnitten, die durch die GDWS bekanntgemacht oder durch blaue Tafeln mit dem weißen Symbol eines Wasserskiläufers, eines Wassermotorrades oder eines Segelsurfers bezeichnet sind.

Vor Stellen mit erkennbarem Badebetrieb — außerhalb des Fahrwassers, in einem Abstand von 500 m und weniger vom Ufer — gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 4,3 Knoten.

In ausgewiesenen Erlaubniszonen können bestimmte Wassersportgeräte zugelassen werden. Schnellfahrkorridore nach der Nordsee-Befahrens-Verordnung sind dagegen ausgewiesene Wasserflächen für den gewerblichen Verkehr — nicht für dich.

Kapitel 2 · 79 Fragen

Seezeichen, Feuer und Sichtzeichen

Seezeichen folgen einer klaren Systematik aus Form, Farbe und Lage. Wer sie versteht, kann viele Zeichen einordnen, statt jedes einzeln auswendig zu lernen.

Der Satz, aus dem alles folgt

Eine einzige Festlegung entscheidet über die Hälfte dieses Kapitels: Die Steuerbordseite eines Fahrwassers ist — außer in Wattgebieten — die Seite, die ein von See kommendes Schiff an seiner Steuerbordseite hat.

Die Seiten hängen also nicht daran, wohin du fährst, sondern an der Richtung von See herein. Läufst du aus, hast du die „Steuerbordseite des Fahrwassers“ an Backbord. Genau darauf zielen mehrere Prüfungsfragen.

Wer das mit dem Binnenrevier vergleicht, erkennt dasselbe Prinzip in anderer Verkleidung: Dort hängen rechts und links am Fluss, hier hängen sie an der Richtung von See. In beiden Fällen ist die Bezeichnung ortsfest, nicht bootsfest.

Das Lateralsystem: grün rechts, rot links

Aus dieser Festlegung folgt die gesamte Fahrwasserbetonnung:

  1. Steuerbordseite — grün, Spitztonne mit Kegel-Toppzeichen. Ihr Feuer ist grün: Blitzfeuer, Funkelfeuer oder unterbrochenes Feuer in Gruppen.
  2. Backbordseite — rot, Stumpftonne mit Zylinder-Toppzeichen. Ihr Feuer ist rot, mit denselben Kennungsarten.

An Abzweigungen kommen zwei Sonderformen dazu, die beides zugleich sagen: Eine Tonne kann die Steuerbordseite des durchgehenden und gleichzeitig die Backbordseite des abzweigenden Fahrwassers bezeichnen — und umgekehrt. Die Grundfarbe sagt, welches Fahrwasser Vorrang hat.

Die Mitte von Schifffahrtswegen — die Ansteuerungstonne — trägt ein eigenes Zeichen. Sie markiert nicht eine Seite, sondern die Achse.

Die Steuerbordseite des Fahrwassers.
Die Steuerbordseite des Fahrwassers.
Die Backbordseite des Fahrwassers.
Die Backbordseite des Fahrwassers.
Die Steuerbordseite des Fahrwassers.
Die Steuerbordseite des Fahrwassers.
Die Backbordseite des Fahrwassers.
Die Backbordseite des Fahrwassers.
Steuerbordseite des durchgehenden Fahrwassers/Backbordseite des abzweigenden oder einmündenden Fahrwassers.
Steuerbordseite des durchgehenden Fahrwassers/Backbordseite des abzweigenden oder einmündenden Fahrwassers.
Backbordseite des durchgehenden Fahrwassers, Steuerbordseite des abzweigenden oder einmündenden Fahrwassers.
Backbordseite des durchgehenden Fahrwassers, Steuerbordseite des abzweigenden oder einmündenden Fahrwassers.
Kennzeichnung der Mitte von Schifffahrtswegen.
Kennzeichnung der Mitte von Schifffahrtswegen.

Das Kardinalsystem: die Himmelsrichtung sagt, wo du vorbeifährst

Kardinalzeichen markieren eine allgemeine Gefahrenstelle — und ihre Himmelsrichtung sagt, auf welcher Seite du sicher passierst. Ein Nordzeichen heißt: fahre nördlich daran vorbei. Ein Westzeichen: westlich vorbei.

Das ist die ganze Regel. Die Prüfung fragt sie achtmal ab — viermal nach dem Tageszeichen, viermal nach der Feuerkennung —, aber es ist immer dieselbe Auskunft: Die Richtung im Namen ist die Seite, an der du vorbeifährst.

Merken lässt sich die Zuordnung an der Uhr: Die Anzahl der Funkel folgt dem Zifferblatt. Ost steht bei drei Uhr, Süd bei sechs, West bei neun — und genauso viele Funkel gibt das jeweilige Feuer, bevor es weitergeht. Nord funkelt ununterbrochen, weil zwölf Uhr oben durchläuft.

Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, Nordquadrant.
Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, Nordquadrant.
Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, Ostquadrant.
Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, Ostquadrant.
Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, Südquadrant.
Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, Südquadrant.
Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, Westquadrant.
Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, Westquadrant.
Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, die nördlich zu passieren ist.
Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, die nördlich zu passieren ist.
Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, die östlich zu passieren ist.
Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, die östlich zu passieren ist.
Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, Südquadrant.
Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, Südquadrant.
Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, Westquadrant. Sie ist westlich zu passieren.
Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, Westquadrant. Sie ist westlich zu passieren.

Einzelgefahr: an allen Seiten passierbar

Ein Einzelgefahrenzeichen steht direkt über einer begrenzten Gefahr — einem Wrack, einem Felsen — und rundum ist freies Wasser. Es kann deshalb an allen Seiten passiert werden.

Sein Feuer trägt die Kennung Fl. (2) — zwei Blitze in der Gruppe. Zwei Blitze, zwei Bälle als Toppzeichen: die Zahl wiederholt sich im Bild.

Eine Einzelgefahrenstelle, die an allen Seiten passiert werden kann.
Eine Einzelgefahrenstelle, die an allen Seiten passiert werden kann.

Die Feuerkennungen — vier Fälle, ein Vergleich

Alle Kennungsarten unterscheiden sich in einer einzigen Frage: Wie verhält sich die Leuchtdauer zur Dunkeldauer?

  1. Gleichtaktfeuer — Lichterscheinung und Verdunkelung gleich lang.
  2. Unterbrochenes Feuer — die Lichterscheinung ist länger als die Verdunkelung.
  3. Blinkfeuer — Licht kürzer als Dunkel, der Blink mindestens 2 Sekunden lang.
  4. Blitzfeuer — Licht kürzer als Dunkel, der Blitz weniger als 2 Sekunden.

Blink und Blitz unterscheiden sich also nur an der Zwei-Sekunden-Grenze. Das ist die einzige Zahl, die man hier braucht.

Die Wiederkehr eines Leuchtfeuers ist der Zeitraum vom Einsetzen einer Taktkennung bis zum Einsetzen der nächsten gleichen — also die Dauer eines vollständigen Durchlaufs.

Ein Funkelfeuer schließlich ist über die Frequenz definiert: 50 bis 60 Lichterscheinungen pro Minute. Es ist das schnellste der Feuer und deshalb den Kardinalzeichen vorbehalten.

Eine Kennung wie „Oc (2) R. Whis.“ liest sich dann von selbst: unterbrochen, Gruppe zu zwei, rot, Heultonne.

Leitfeuer, Richtfeuer, Quermarkenfeuer

Drei Feuerarten helfen beim Steuern, und sie werden gern verwechselt:

  1. Leitfeuer — ein Sektorenfeuer, das ein Fahrwasser bezeichnet. Navigiert wird, indem man sich in Fahrtrichtung an der rechten Seite des weißen Leitsektors hält.
  2. Richtfeuer — Ober- und Unterfeuer, die in Deckung zu bringen sind. Stehen sie senkrecht übereinander, bist du auf der Linie.
  3. Quermarkenfeuer — ein Sektorenfeuer, das auf eine Kursänderung hinweist. Die Änderung wird beim Übergang vom Ankündigungs- in den Kursänderungssektor gefahren.

Der Unterschied in einem Satz: Das Leitfeuer sagt wo das Fahrwasser ist, das Richtfeuer sagt ob du auf der Linie bist, das Quermarkenfeuer sagt wann du drehen musst.

Signalkörper: was ein Fahrzeug über sich sagt

Am Tage zeigen Fahrzeuge mit Bällen, Kegeln, Zylindern und Rhomben, in welchem Zustand sie sind. Die Prüfung fragt fünf Zustände einzeln ab: manövrierunfähig, manövrierbehindert, Grundsitzer, tiefgangbehindert und fischend.

Ein Segelfahrzeug, das gleichzeitig mit Maschinenkraft fährt, führt zusätzlich einen schwarzen Kegel, Spitze unten — dieselbe Regel wie im Binnenrevier und mit derselben Folge: es gilt dann als Maschinenfahrzeug.

Führt jedes Fahrzeug eines Schleppverbandes einen schwarzen Rhombus, ist der Verband länger als 200 Meter.

Bei baggernden und manövrierbehinderten Fahrzeugen sagt die Anordnung, wo du vorbeifährst: an der Seite mit zwei schwarzen Rhomben übereinander beziehungsweise zwei grünen Rundumlichtern übereinander. Hat das Fahrzeug Fahrt durchs Wasser und behindert nicht, passierst du an der Seite, die in Fahrtrichtung rechts liegt.

Ein manövrierunfähiges Fahrzeug.
Ein manövrierunfähiges Fahrzeug.
Ein manövrierbehindertes Fahrzeug.
Ein manövrierbehindertes Fahrzeug.
Ein Grundsitzer.
Ein Grundsitzer.
Ein tiefgangbehindertes Fahrzeug in Fahrt.
Ein tiefgangbehindertes Fahrzeug in Fahrt.
Ein fischendes Fahrzeug in Fahrt oder vor Anker.
Ein fischendes Fahrzeug in Fahrt oder vor Anker.
Ein manövrierbehindertes Fahrzeug, das baggert oder Unterwasserarbeiten ausführt und dabei die Schifffahrt behindert. Es ist an der Seite zu passieren, an der zwei schwarze Rhomben senkrecht übereinander angeordnet sind.
Ein manövrierbehindertes Fahrzeug, das baggert oder Unterwasserarbeiten ausführt und dabei die Schifffahrt behindert. Es ist an der Seite zu passieren, an der zwei schwarze Rhomben senkrecht übereinander angeordnet sind.
Ein manövrierbehindertes Fahrzeug mit Fahrt durchs Wasser, das baggert oder Unterwasserarbeiten ausführt und dabei die Schifffahrt nicht behindert. Es ist an der Seite zu passieren, die in Fahrtrichtung rechts liegt.
Ein manövrierbehindertes Fahrzeug mit Fahrt durchs Wasser, das baggert oder Unterwasserarbeiten ausführt und dabei die Schifffahrt nicht behindert. Es ist an der Seite zu passieren, die in Fahrtrichtung rechts liegt.
Ein manövrierbehindertes Fahrzeug ohne Fahrt durchs Wasser, das baggert oder Unterwasserarbeiten ausführt und dabei die Schifffahrt behindert. Es ist an der Seite zu passieren, an der zwei grüne Rundumlichter senkrecht übereinander angeordnet sind.
Ein manövrierbehindertes Fahrzeug ohne Fahrt durchs Wasser, das baggert oder Unterwasserarbeiten ausführt und dabei die Schifffahrt behindert. Es ist an der Seite zu passieren, an der zwei grüne Rundumlichter senkrecht übereinander angeordnet sind.
Fahrzeug mit gefährlichen Gütern, Abstand halten, Rauchen und offenes Feuer verboten.
Fahrzeug mit gefährlichen Gütern, Abstand halten, Rauchen und offenes Feuer verboten.
Fahrzeug des öffentlichen Dienstes im Einsatz. Es darf von den Verkehrsvorschriften abweichen.
Fahrzeug des öffentlichen Dienstes im Einsatz. Es darf von den Verkehrsvorschriften abweichen.

Tafelzeichen: was aus dem Binnenrevier mitkommt

Ein Teil der Tafelzeichen ist mit dem SBF Binnen identisch — sie gelten auch auf den Seeschifffahrtsstraßen. Überholverbot, Begegnungsverbot, Ankern und Festmachen verboten, Sog und Wellenschlag, Haltegebot, Ende der Strecke, Durchfahrtsverbot.

Zwei Zeichen haben auf See eine eigene Bedeutung, die man kennen muss:

  1. Das Geschwindigkeitszeichen meint hier die Geschwindigkeit durch das Wasser in km/h — auf dem Nord-Ostsee-Kanal dagegen über Grund.
  2. Ein eigenes Zeichen begrenzt wegen Badebetriebs auf 8 km/h durch das Wasser innerhalb von 500 m von der Uferlinie. Ein weiteres sperrt Bereiche für alle Maschinenfahrzeuge und Wassermotorräder, ebenfalls wegen Badebetriebs.

Überholverbot.
Überholverbot.
Begegnungsverbot an einer Engstelle.
Begegnungsverbot an einer Engstelle.
Sog und Wellenschlag vermeiden.
Sog und Wellenschlag vermeiden.
Mindestabstand in Metern, der in der nachfolgenden Strecke vom Aufstellungsort der Tafel an eingehalten werden muss.
Mindestabstand in Metern, der in der nachfolgenden Strecke vom Aufstellungsort der Tafel an eingehalten werden muss.
Haltegebot vor beweglichen Brücken, Sperrwerken und Schleusen.
Haltegebot vor beweglichen Brücken, Sperrwerken und Schleusen.
Ankern verboten für alle Fahrzeuge.
Ankern verboten für alle Fahrzeuge.
Festmache- und Liegeverbot.
Festmache- und Liegeverbot.
Abgabe eines langen Tons.
Abgabe eines langen Tons.
Wasserflächen, auf denen mit Wasserski oder Wassermotorrädern gefahren werden darf.
Wasserflächen, auf denen mit Wasserski oder Wassermotorrädern gefahren werden darf.
Ende einer Gebots- oder Verbotsstrecke.
Ende einer Gebots- oder Verbotsstrecke.
Verbot der Durchfahrt und Sperrung der Schifffahrt.
Verbot der Durchfahrt und Sperrung der Schifffahrt.
Brücke, Sperrwerk oder Schleuse geschlossen.
Brücke, Sperrwerk oder Schleuse geschlossen.
Anlage dauerhaft gesperrt.
Anlage dauerhaft gesperrt.
Die Geschwindigkeit durch das Wasser in km/h, auf dem Nord-Ostsee-Kanal (NOK) über Grund in km/h, die nicht überschritten werden darf.
Die Geschwindigkeit durch das Wasser in km/h, auf dem Nord-Ostsee-Kanal (NOK) über Grund in km/h, die nicht überschritten werden darf.
Geschwindigkeit von 8 km/h Fahrt durch das Wasser, die innerhalb eines Bereiches von 500 m von der jeweiligen Uferlinie wegen Badebetriebs nicht überschritten werden darf.
Geschwindigkeit von 8 km/h Fahrt durch das Wasser, die innerhalb eines Bereiches von 500 m von der jeweiligen Uferlinie wegen Badebetriebs nicht überschritten werden darf.
Gesperrt für alle Maschinenfahrzeuge und Wassermotorräder wegen Badebetriebs.
Gesperrt für alle Maschinenfahrzeuge und Wassermotorräder wegen Badebetriebs.
Schutzbedürftige Anlage.
Schutzbedürftige Anlage.
Kennzeichnung von besonderen Gebieten und Stellen.
Kennzeichnung von besonderen Gebieten und Stellen.

Sperrungen, Warngebiete und wo man ankern darf

Mehrere Zeichen sperren oder warnen: Sperrgebiet, dauernde Sperrung der Seeschifffahrtsstraße mit Weiterfahrtverbot, außergewöhnliche Schifffahrtsbehinderung. Ein Flaggensignal bedeutet schlicht Anhalten.

Militärische Warngebiete, die wegen Schießübungen gesperrt sind, erkennt man an bestimmten Tag- und Nachtsignalen nach der Sperr- und Warngebietsverordnung der GDWS — gezeigt an Signalstellen und auf Sicherungsfahrzeugen. Werden Leuchtkugeln mit weißen Sternen geschossen, stammen sie von der Bundeswehr, der Bundespolizei oder einem Fahrzeug, das Schießscheiben schleppt: man hält sich frei.

Ein Fahrzeug des öffentlichen Dienstes im Einsatz darf von den Verkehrsvorschriften abweichen — ein Zeichen, das dir sagt, dass die üblichen Erwartungen dort nicht gelten.

Beim Ankern trennt § 32 SeeSchStrO zwei Ebenen. Im Fahrwasser ist das Ankern verboten — ausgenommen auf den Reeden und für manövrierbehinderte Fahrzeuge.

Außerhalb des Fahrwassers ist das Ankern an diesen Stellen verboten:

  1. an engen Stellen und in unübersichtlichen Krümmungen
  2. im Umkreis von 300 m von schwimmenden Geräten, Wracks und anderen Schifffahrtshindernissen
  3. bei verminderter Sicht weniger als 300 m von Hochspannungsleitungen
  4. 100 m vor und hinter Sperrwerken
  5. vor Hafeneinfahrten, Anlegestellen, Schleusen und Sielen sowie in den Zufahrten des Nord-Ostsee-Kanals
  6. innerhalb von Fähr- und Brückenstrecken
  7. an Stellen, die nach § 60 bekanntgemacht sind

Das Ankerverbotszeichen sperrt 300 m beiderseits der Linie, die seine Tafeln verbindet; stehen Entfernungs- oder Streckenangaben dabei, gelten diese statt der 300 m. Der Gebrauch des Ankers zu Manöverzwecken gilt nicht als Ankern — im Umkreis von Hindernissen und Sperrwerken ist aber auch er untersagt. Wer ankert, muss Ankerwache gehen; Fahrzeuge unter 12 m sind auf bestimmten Gewässern davon frei.

Sperrgebiet.
Sperrgebiet.
Anhalten.
Anhalten.
Dauernde Sperrung der Seeschifffahrtsstraße. Weiterfahrt verboten.
Dauernde Sperrung der Seeschifffahrtsstraße. Weiterfahrt verboten.
Außergewöhnliche Schifffahrtsbehinderung.
Außergewöhnliche Schifffahrtsbehinderung.

Notsignale

Anlage IV der KVR zählt fünfzehn Notsignale auf. Nach dem Sinn geordnet, mit dem man sie wahrnimmt, bleiben sie besser haften als in beliebiger Reihenfolge.

Zu sehen:

  1. rote Fallschirm-Leuchtrakete oder rote Handfackel
  2. Raketen oder Leuchtkugeln, die rote Sterne werfen, in kurzen Abständen
  3. orangefarbenes Rauchsignal
  4. Flammensignale, etwa eine brennende Teertonne
  5. das Flaggensignal NC des Internationalen Signalbuchs
  6. eine viereckige Flagge mit einem Ball darüber oder darunter
  7. langsames, wiederholtes Heben und Senken der seitlich ausgestreckten Arme

Zu hören:

  1. Knallsignale in Abständen von etwa einer Minute
  2. anhaltendes Ertönen eines Nebelsignalgeräts

Gesendet:

  1. das Morsesignal SOS — ··· ——— ··· — per Licht oder Ton
  2. das gesprochene Wort Mayday über Sprechfunk
  3. DSC-Notalarm, auf UKW über Kanal 70
  4. Signale einer Seenotfunkbake (EPIRB)
  5. zugelassene Funksignale, etwa vom Radartransponder (SART)
  6. Inmarsat-Notalarm

Das Flaggensignal NC bedeutet für sich genommen: Fahrzeug in Seenot. Und der Sprechfunkruf beginnt in der Praxis mit dreimal „Mayday“ — das ist die Anrufform nach den Funkvorschriften, nicht das Notsignal der Anlage IV.

Fahrzeug in Seenot.
Fahrzeug in Seenot.

Wo alles nachzuschlagen ist

Fünf Fragen zielen darauf, ob du die amtlichen Werke kennst:

  1. Aufschluss über das Fahrtgebiet geben Seekarten, Leuchtfeuerverzeichnis, Seehandbücher, Gezeitentafeln oder -kalender, Funkdienst für die Klein- und Sportschifffahrt, Nachrichten für Seefahrer (NfS) und Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS).
  2. NfS und BfS enthalten alle Veränderungen an Betonnung, Befeuerung, Wracks, Untiefen sowie andere Maßnahmen und Ereignisse.
  3. Zeichen, Abkürzungen und Begriffe deutscher Seekarten stehen in der INT1 / Karte 1.
  4. Beschreibungen der Schifffahrtszeichen, ihre Befeuerung und Signalstellen: Leuchtfeuerverzeichnis, Seehandbuch, Seekarten.

Welche Vorschriften die Ausrüstung und Anbringung von Positionslaternen, Sichtzeichen und Schallsignalanlagen regeln, ist eine eigene Frage: KVR, Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO). Verwendet werden dürfen auf deutschen Sportbooten nur Baumuster, die vom BSH zugelassen sind oder eine gleichwertige EU-Zulassung haben.

Örtliche Sondervorschriften stehen in den Bekanntmachungen der GDWS.

Kapitel 3 · 29 Fragen

Lichterführung

Neunundzwanzig Fragen, und was sie auseinanderhält, sind vier Zahlen: 7, 12, 50 und 100 Meter. Die Länge des Fahrzeugs entscheidet, wie viele Lichter es führt.

Wann und wozu

Lichter werden geführt von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und bei verminderter Sicht. Sie zeigen Fahrtrichtung und Lage eines Fahrzeugs an — dieselben beiden Antworten wie im Binnenrevier.

Die Grundlichter sind ebenfalls dieselben: Topplicht weiß nach vorn, Seitenlichter Backbord rot und Steuerbord grün, Hecklicht weiß nach achtern.

Die Längengrenzen

Vier Zahlen entscheiden über die Lichterführung, und die Prüfung fragt jede einzeln ab:

  1. 50 m — bei Maschinenfahrzeugen ist ab dieser Länge das zweite, achterlich höhere Topplicht vorgeschrieben. Unter 50 m ist es freiwillig zulässig. Ein Ankerlieger unter 50 m darf ein einziges weißes Rundumlicht führen; ab 50 m sind es vorn und achtern zwei.
  2. 200 m Schleppzuglänge — bei Überschreiten werden drei statt zwei Topplichter senkrecht übereinander am Schlepper und zusätzlich Rhomben vorgeschrieben.
  3. 100 m — Ankerlieger müssen zusätzlich ihre Decks beleuchten.
  4. 12 m und 7 m — betreffen Erleichterungen für kleine Fahrzeuge.

Zwei in Längsrichtung versetzte Topplichter sprechen in den Prüfungsbildern für ein größeres Maschinenfahrzeug. Sie beweisen dessen Länge nicht in jedem Einzelfall, weil das zweite Licht unter 50 m freiwillig geführt werden darf. Senkrecht übereinander angeordnete Schlepplichter werden davon unterschieden.

Maschinenfahrzeug in Fahrt von weniger als 50 m Länge.
Maschinenfahrzeug in Fahrt von weniger als 50 m Länge.
Maschinenfahrzeug in Fahrt von 50 und mehr Meter Länge.
Maschinenfahrzeug in Fahrt von 50 und mehr Meter Länge.
Manövrierbehinderter Schleppverband in Fahrt von 200 m Länge oder weniger.
Manövrierbehinderter Schleppverband in Fahrt von 200 m Länge oder weniger.
Manövrierbehinderter Schleppverband in Fahrt von mehr als 200 m Länge.
Manövrierbehinderter Schleppverband in Fahrt von mehr als 200 m Länge.
Ein vor Anker liegendes Fahrzeug von 100 und mehr Meter Länge.
Ein vor Anker liegendes Fahrzeug von 100 und mehr Meter Länge.

Was der Zustand ändert

Über die Grundlichter hinaus zeigt ein Fahrzeug mit Rundumlichtern, in welchem Zustand es ist — dieselben Zustände wie bei den Signalkörpern am Tage:

  1. Manövrierunfähig, 12 m und länger: zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander. Hat es zusätzlich Fahrt durchs Wasser, kommen Seitenlichter und Hecklicht dazu.
  2. Manövrierbehindert, Grundsitzer, tiefgangbehindert und fischend haben je eigene Kombinationen, die die Tafel unten zeigt.

Bei einem manövrierunfähigen Fahrzeug zeigen zusätzliche Seitenlichter und Hecklicht an, dass es Fahrt durchs Wasser macht. Das lässt sich nicht auf jede Fahrzeugart übertragen: Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt führt seine Fahrtlichter auch dann, wenn es momentan keine Fahrt durchs Wasser macht.

Ein manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt.
Ein manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt.
Ein manövrierunfähiges Fahrzeug mit Fahrt durch das Wasser.
Ein manövrierunfähiges Fahrzeug mit Fahrt durch das Wasser.
Ein manövrierbehindertes Fahrzeug in Fahrt.
Ein manövrierbehindertes Fahrzeug in Fahrt.
Ein manövrierbehindertes Fahrzeug mit Fahrt durch das Wasser von 50 und mehr Meter Länge.
Ein manövrierbehindertes Fahrzeug mit Fahrt durch das Wasser von 50 und mehr Meter Länge.
Ein Grundsitzer von weniger als 50 m Länge.
Ein Grundsitzer von weniger als 50 m Länge.
Ein Grundsitzer von 50 und mehr Meter Länge.
Ein Grundsitzer von 50 und mehr Meter Länge.
Ein tiefgangbehindertes Fahrzeug von 50 und mehr Meter Länge in Fahrt.
Ein tiefgangbehindertes Fahrzeug von 50 und mehr Meter Länge in Fahrt.
Ein fischender Trawler (Fischereifahrzeug) mit Fahrt durch das Wasser von 50 und mehr Meter Länge.
Ein fischender Trawler (Fischereifahrzeug) mit Fahrt durch das Wasser von 50 und mehr Meter Länge.
Ein fischendes Fahrzeug in Fahrt oder vor Anker, das nicht trawlt, z. B. Treibnetzfischer.
Ein fischendes Fahrzeug in Fahrt oder vor Anker, das nicht trawlt, z. B. Treibnetzfischer.

Kleine Fahrzeuge

Für kleine Fahrzeuge gelten Erleichterungen, und sie sind an Längen geknüpft:

  1. Segelfahrzeug unter 20 m — darf statt Seitenlichtern und Hecklicht eine Dreifarbenlaterne an oder nahe der Mastspitze führen.
  2. Segelfahrzeug unter 12 m oder Fahrzeug unter Ruder, das die vorgeschriebenen Lichter nicht führen kann — ein weißes Rundumlicht.
  3. Maschinenfahrzeug unter 7 m, das die vorgeschriebenen Lichter nicht führen kann — es darf in der Zeit, in der Lichterführung vorgeschrieben ist, nicht fahren, außer bei Notstand.

Segelfahrzeuge, Ruderboote und geschleppte Fahrzeuge führen nur Seitenlichter und ein weißes Hecklicht — kein Topplicht. Das ist der schnellste Weg, nachts einen Segler von einem Motorboot zu unterscheiden.

Sobald ein Segelfahrzeug gleichzeitig mit Maschinenkraft fährt, führt es die Lichter eines Maschinenfahrzeugs.

Ein Ankerlieger unter 50 m führt ein weißes Rundumlicht an gut sichtbarer Stelle.

Schleusen und der Nord-Ostsee-Kanal

An der Schleuse bedeuten die Lichter dasselbe wie im Binnenrevier: die abgebildete Kombination heißt Einfahrt frei, Gegenverkehr gesperrt.

Im Nord-Ostsee-Kanal gelten eigene Signale. Sportfahrzeuge dürfen in die Schleusen einfahren, wenn ein weißes unterbrochenes Licht gezeigt wird. Drei unterbrochene rote Lichter übereinander an einem Weichensignalmast bedeuten: Ausfahren für alle Fahrzeuge verboten — die Aufhebung des Signals ist abzuwarten.

Ein Morsesignal aus Licht oder Schall kann außerdem ein Seenotsignal sein.

Einfahrt frei, Gegenverkehr gesperrt.
Einfahrt frei, Gegenverkehr gesperrt.
Seenotsignal.
Seenotsignal.

Kapitel 4 · 23 Fragen

Schallsignale

Auf See sagen die Töne nicht, wohin du willst, sondern was du tust — und bei Nebel, was für ein Fahrzeug du bist.

Zwei Längen wie im Binnenrevier

Die Definitionen sind dieselben: Ein kurzer Ton dauert etwa eine Sekunde, ein langer Ton etwa vier bis sechs Sekunden.

Der Unterschied liegt in der Bedeutung. Im Binnenrevier sagt ein kurzer Ton „Steuerbord“ — auf See melden die Signale das eigene Manöver und bei Nebel den eigenen Zustand.

Etwa 1 Sekunde.
Etwa 1 Sekunde.
Etwa 4 - 6 Sekunden.
Etwa 4 - 6 Sekunden.

Manöveranzeigen

Drei Signale melden, was du gerade tust:

  1. Ein kurzer Ton — ich ändere meinen Kurs nach Steuerbord.
  2. Zwei kurze Töne — Kursänderung nach Backbord.
  3. Drei kurze Töne — meine Maschine geht rückwärts.

Mindestens fünf kurze Töne machen ein ausweichpflichtiges Fahrzeug auf seine Ausweichpflicht aufmerksam — das ist zugleich das Signal, mit dem der Kurshalter vor dem Manöver des letzten Augenblicks warnt.

Beim Einlaufen in Fahrwasser und Häfen wird, wenn die Verkehrslage es erfordert, ein langer Ton gegeben.

Ein ausweichpflichtiges Fahrzeug wird auf seine Ausweichpflicht aufmerksam gemacht.
Ein ausweichpflichtiges Fahrzeug wird auf seine Ausweichpflicht aufmerksam gemacht.

Das allgemeine Gefahr- und Warnsignal

Es besteht aus zwei Gruppen von je einem langen und vier kurzen Tönen und ist zu geben, wenn ein Fahrzeug ein anderes gefährdet oder durch dieses selbst gefährdet wird.

Es ist damit etwas anderes als die fünf kurzen Töne: Die fünf sagen „du bist ausweichpflichtig“, das Gefahr- und Warnsignal sagt „hier wird es gefährlich“.

Allgemeines "Gefahr- und Warnsignal".
Allgemeines "Gefahr- und Warnsignal".

Nebelsignale: was du hörst, sagt, was da ist

Bei verminderter Sicht kennzeichnen die folgenden Pfeifensignale Fahrzeugart und Fahrtzustand. Sie werden mindestens alle zwei Minuten gegeben; für Ankerlieger gelten eigene Signale und Zeitabstände.

  1. Ein langer Ton — Maschinenfahrzeug mit Fahrt durchs Wasser.
  2. Zwei lange Töne — Maschinenfahrzeug in Fahrt, Maschine gestoppt, keine Fahrt durchs Wasser.
  3. Lang, kurz, kurz — manövrierunfähig, manövrierbehindert, tiefgangbehindert, Segelfahrzeug, schleppendes oder schiebendes und fischendes Fahrzeug. Das Signal allein begründet keine pauschale Ausweichpflicht; bei verminderter Sicht gelten die dafür vorgesehenen Verhaltensregeln.
  4. Lang, kurz, kurz, kurz — im Anschluss an das vorige: das geschleppte Fahrzeug beziehungsweise das letzte bemannte Fahrzeug eines Schleppverbandes.

Ein Segelfahrzeug ab 12 m gibt also mindestens alle zwei Minuten lang, kurz, kurz. Ein Fahrzeug unter 12 m, das die vorgeschriebenen Signale nicht geben kann, gibt mindestens alle zwei Minuten ein kräftiges Schallsignal, das mit den vorgeschriebenen nicht verwechselt werden kann.

Ein Maschinenfahrzeug, das Fahrt durchs Wasser macht.
Ein Maschinenfahrzeug, das Fahrt durchs Wasser macht.
Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt, das seine Maschine gestoppt hat und keine Fahrt durchs Wasser macht.
Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt, das seine Maschine gestoppt hat und keine Fahrt durchs Wasser macht.
Ein manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt, ein manövrierbehindertes Fahrzeug in Fahrt oder vor Anker, ein tiefgangbehindertes Fahrzeug in Fahrt, ein Segelfahrzeug in Fahrt, ein schleppendes oder schiebendes Fahrzeug in Fahrt, ein fischendes Fahrzeug in Fahrt oder vor Anker.
Ein manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt, ein manövrierbehindertes Fahrzeug in Fahrt oder vor Anker, ein tiefgangbehindertes Fahrzeug in Fahrt, ein Segelfahrzeug in Fahrt, ein schleppendes oder schiebendes Fahrzeug in Fahrt, ein fischendes Fahrzeug in Fahrt oder vor Anker.
Ein geschlepptes Fahrzeug oder das letzte bemannte Fahrzeug eines Schleppverbandes in Fahrt.
Ein geschlepptes Fahrzeug oder das letzte bemannte Fahrzeug eines Schleppverbandes in Fahrt.

Ankerlieger im Nebel

Vor Anker wird nicht gepfiffen, sondern geläutet — und die Länge des Fahrzeugs entscheidet:

  1. Unter 100 m — mindestens jede Minute etwa 5 Sekunden rasches Läuten der Glocke.
  2. 100 m und mehr — dasselbe Läuten, und unmittelbar danach etwa 5 Sekunden rasch den Gong.

Zusätzlich darf jeder Ankerlieger mit der Pfeife kurz, lang, kurz geben, um einem sich nähernden Fahrzeug seinen Standort anzuzeigen. Dasselbe Signal warnt auch vor einer gefährlichen Annäherung.

Ein Fahrzeug vor Anker von weniger als 100 m Länge.
Ein Fahrzeug vor Anker von weniger als 100 m Länge.
Ein Fahrzeug vor Anker von 100 und mehr Meter Länge.
Ein Fahrzeug vor Anker von 100 und mehr Meter Länge.
Ein Ankerlieger macht ein sich näherndes Fahrzeug auf eine gefährliche Annäherung aufmerksam.
Ein Ankerlieger macht ein sich näherndes Fahrzeug auf eine gefährliche Annäherung aufmerksam.

Verhalten bei verminderter Sicht

Vier Maßnahmen sind bei verminderter Sicht zu treffen — die Prüfung erwartet alle vier: mit sicherer, den Sichtverhältnissen angepasster Geschwindigkeit fahren, Schallsignale geben, Positionslichter einschalten und gehörig Ausguck gehen.

Hörst du anscheinend vorlicher als querab das Signal eines anderen Fahrzeugs, gilt eine feste Reihenfolge: ebenfalls ein Schallsignal geben, die Fahrt so weit verlangsamen, dass die Steuerfähigkeit erhalten bleibt, erforderlichenfalls ganz aufstoppen — und in jedem Fall vorsichtig manövrieren, bis die Gefahr vorüber ist.

Signale an Land

Drei Schallsignale kommen nicht von Fahrzeugen, sondern von Anlagen und Behörden:

  1. Brücke, Sperrwerk oder Schleuse kann vorübergehend nicht geöffnet werden — Fahrt unterbrechen, Freigabe abwarten.
  2. Polizeifahrzeug fordert zum Anhalten auf.
  3. Sperrung der Seeschifffahrtsstraße, Weiterfahrt verboten.

Dazu das Bleib-weg-Signal — ein lang anhaltender Ton mit eingemischten kurzen: Gefahrenbereich sofort verlassen.

Brücke, Sperrwerk, Schleuse kann vorübergehend nicht geöffnet werden; Fahrt unterbrechen, Freigabe abwarten.
Brücke, Sperrwerk, Schleuse kann vorübergehend nicht geöffnet werden; Fahrt unterbrechen, Freigabe abwarten.
Polizeifahrzeug fordert zum Anhalten auf.
Polizeifahrzeug fordert zum Anhalten auf.
Sperrung der Seeschifffahrtsstraße, Weiterfahrt verboten.
Sperrung der Seeschifffahrtsstraße, Weiterfahrt verboten.
Bleib-weg-Signal, Gefahrenbereich sofort verlassen.
Bleib-weg-Signal, Gefahrenbereich sofort verlassen.

Kapitel 5 · 49 Fragen

Ausweichregeln und Verkehrstrennungsgebiete

Die Kollisionsverhütungsregeln verbinden Ausguck, sichere Geschwindigkeit und das richtige Verhalten bei Begegnungen. Entscheidend ist, zuerst die Situation zu erkennen und dann die passende Regel anzuwenden.

Wo die KVR gelten — und wo etwas anderes vorgeht

Die Kollisionsverhütungsregeln gelten auf der Hohen See und auf den mit ihr zusammenhängenden, von Seeschiffen befahrbaren Gewässern.

Auf den Seeschifffahrtsstraßen gilt zusätzlich die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung. Steht eine ihrer Bestimmungen im Widerspruch zur KVR, gilt die SeeSchStrO — die örtliche Regel geht der allgemeinen vor.

Welche Wasserflächen überhaupt Seeschifffahrtsstraßen sind, steht in der SeeSchStrO und der Schifffahrtsordnung Emsmündung. Für den Nord-Ostsee-Kanal gibt es ergänzende Vorschriften in der SeeSchStrO und in den Bekanntmachungen der GDWS.

Außerhalb des Fahrwassers gelten die Regeln der KVR.

Die Rangfolge — sieben Fragen, eine Leiter

Für die zugeordneten Begegnungsfragen helfen die Verantwortlichkeiten von Maschinen- und Segelfahrzeugen. Die folgende Übersicht gilt zusammen mit den besonderen Regeln, etwa zum Überholen und im Fahrwasser:

  1. Manövrierunfähiges Fahrzeug
  2. Manövrierbehindertes Fahrzeug
  3. Fischendes Fahrzeug
  4. Segelfahrzeug
  5. Maschinenfahrzeug

Das Maschinenfahrzeug weicht manövrierunfähigen, manövrierbehinderten, fischenden und Segelfahrzeugen aus. Das Segelfahrzeug weicht manövrierunfähigen, manövrierbehinderten und fischenden Fahrzeugen aus.

Diese Übersicht ist keine lückenlose Rangliste zwischen allen genannten Fahrzeugarten. Zuerst prüfen, ob etwa Überholen, Fahrwasservorfahrt oder ein Behinderungsverbot einschlägig ist; danach die konkrete Begegnungsregel anwenden.

Manövrierunfähig oder manövrierbehindert?

Die beiden obersten Ränge werden gern verwechselt, und die Prüfung fragt beide Definitionen einzeln:

  1. Manövrierunfähig — wegen außergewöhnlicher Umstände, etwa Ausfall der Ruder- oder Maschinenanlage. Etwas ist kaputt.
  2. Manövrierbehindert — wegen der Art seines Einsatzes. Nichts ist kaputt; das Fahrzeug arbeitet, etwa beim Baggern oder Kabellegen.

Beide können deshalb nicht wie vorgeschrieben manövrieren und einem anderen nicht ausweichen.

Motor gegen Motor

Zwei Grundfälle unter Maschinenfahrzeugen, beide kurz:

  1. Entgegengesetzte oder fast entgegengesetzte Kurse — jedes Fahrzeug ändert seinen Kurs nach Steuerbord.
  2. Kreuzende Kurse — ausweichen muss das Fahrzeug, das das andere an seiner Steuerbordseite hat.

Unter Segelfahrzeugen mit Wind von derselben Seite gilt: das luvwärtige weicht dem leewärtigen.

Kurshalter und Ausweichpflichtiger

Die Rollen sind klar verteilt, und beide haben Pflichten.

Der Ausweichpflichtige führt sein Manöver frühzeitig, durchgreifend und klar erkennbar durch. Drei Wörter, die genau das Gegenteil dessen beschreiben, was Unerfahrene tun.

Der Kurshalter behält Kurs und Geschwindigkeit zunächst bei und widmet dem Ausweichpflichtigen besondere Aufmerksamkeit. Sobald klar wird, dass der andere nicht angemessen handelt, darf der Kurshalter zur Kollisionsvermeidung selbst manövrieren — das Manöver des vorletzten Augenblicks.

Kann ein Zusammenstoß durch das Manöver des Ausweichpflichtigen allein nicht mehr vermieden werden, muss der Kurshalter zweckdienlich manövrieren: das Manöver des letzten Augenblicks. Diese Pflicht verbietet nicht das zuvor bereits erlaubte Eingreifen.

Kollisionsgefahr erkennen

Die Möglichkeit einer Kollisionsgefahr besteht, wenn sich der Abstand verringert und sich die Peilung nicht oder nicht merklich ändert.

Die stehende Peilung ist das Warnzeichen, nicht der kleine Abstand. Zwei Fahrzeuge können sich auf hundert Metern passieren, ohne dass Gefahr besteht — und auf zwei Seemeilen auf Kollisionskurs liegen.

Zwei Begriffe gehören dazu. In Sicht befindlich heißt: jedes Fahrzeug kann das andere optisch wahrnehmen — die Ausweichregeln der KVR gelten nur dann. Und sichere Geschwindigkeit ist die, die der Verkehrslage sowie den Sicht- und Witterungsverhältnissen angepasst ist und bei der jederzeit aufgestoppt werden kann.

Verkehrstrennungsgebiete

Ein Verkehrstrennungsgebiet ist ein bekannt gemachter Schifffahrtsweg, der durch Trennlinien oder Trennzonen in Einbahnwege geteilt ist. Die Regeln dafür stehen in den Kollisionsverhütungsregeln.

Befahren wird jeweils nur rechts der Trennlinie in der allgemeinen Verkehrsrichtung. Dazu vier Punkte:

  1. auf dem entsprechenden Einbahnweg in Verkehrsrichtung fahren
  2. soweit wie möglich von der Trennzone klar halten
  3. in der Regel an den Enden des Einbahnwegs ein- oder auslaufen
  4. seitliches Ein- oder Auslaufen in möglichst kleinem Winkel zur Verkehrsrichtung

Queren ist möglichst zu vermeiden. Muss es sein, dann mit der Kielrichtung im rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung — und zwar auch dann, wenn Wind oder Strom das Fahrzeug versetzen. Nicht der Kurs über Grund soll rechtwinklig sein, sondern die Kielrichtung: So bist du am schnellsten wieder heraus und für die Berufsschifffahrt am besten einzuschätzen.

Wer im Verkehrstrennungsgebiet nicht behindern darf

Hier gilt eine Formulierung, die von „ausweichen“ zu unterscheiden ist: die sichere Durchfahrt nicht behindern. Das ist keine Ausweichpflicht im engeren Sinn, sondern die Pflicht, gar nicht erst in die Lage zu kommen.

  1. Fahrzeuge unter 20 m und Segelfahrzeuge dürfen die sichere Durchfahrt eines dem Einbahnweg folgenden Maschinenfahrzeugs nicht behindern.
  2. Ein querendes Segelfahrzeug darf die sichere Durchfahrt eines Maschinenfahrzeugs auf dem Einbahnweg nicht behindern.
  3. Umgekehrt gilt die normale Regel weiter: Ein Maschinenfahrzeug im Einbahnweg weicht einem Maschinenfahrzeug aus, das den Weg von Steuerbord kommend quert.

Auch tiefgangbehinderte Fahrzeuge darf man in ihrer sicheren Durchfahrt nicht behindern.

Die sichere Durchfahrt des Fahrzeugs darf nicht behindert werden.
Die sichere Durchfahrt des Fahrzeugs darf nicht behindert werden.
Die sichere Durchfahrt des Fahrzeugs darf nicht behindert werden.
Die sichere Durchfahrt des Fahrzeugs darf nicht behindert werden.

Im Fahrwasser und beim Überholen

Segelfahrzeuge im Fahrwasser, die nicht deutlich der Richtung des Fahrwassers folgen — also kreuzen —, weichen untereinander nach den Regeln der KVR aus, sofern sie dadurch vorfahrtberechtigte Fahrzeuge nicht gefährden oder behindern.

Ein Fahrzeug gilt als überholend, wenn es sich einem anderen aus einer Richtung von mehr als 22,5° achterlicher als querab nähert — also aus dem Bereich des Hecklichts. Die Definition ist nicht willkürlich: Sie fällt genau mit dem Sektor zusammen, in dem man nur das weiße Hecklicht sieht.

Überholen ist verboten an Engstellen, in unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken und in der Nähe nicht frei fahrender Fähren in Fahrt.

Zugboote von Wasserskiläufern, Wassermotorradfahrer und Segelsurfer haben bei Annäherung an andere Fahrzeuge auszuweichen — sie stehen praktisch außerhalb der Rangfolge.

In der Nähe großer Fahrzeuge

Dieselben drei Kräfte wie im Binnenrevier, und dieselben Antworten. Fährst du dicht an ein großes Fahrzeug in Fahrt heran, kannst du durch dessen Bug- oder Heckwelle kentern oder durch den Sog kollidieren.

Wirst du überholt, können Stau, Sog oder Schwell dich aus dem Kurs werfen, querschlagen lassen oder in flachem Wasser auf Grund setzen.

Beim Begegnen in engem Fahrwasser: Geschwindigkeit herabsetzen und ausreichenden Passierabstand halten. Näherst du dich in einem engen Gewässer festgemachten Fahrzeugen, verringerst du die Geschwindigkeit wegen Sog und Wellenschlag.

Seemännische Sorgfaltspflicht

Die seemännische Sorgfaltspflicht ist die Verpflichtung, über die Verkehrsvorschriften hinaus Vorsichtsmaßregeln zu beachten, die Seemannsbrauch oder die besonderen Umstände des Falles erfordern. Sie ist der Grund, warum „ich habe mich an die Regeln gehalten“ auf See keine vollständige Verteidigung ist.

Bei verminderter Sicht folgen daraus konkrete Maßnahmen: alle Navigationsanlagen sorgfältig gebrauchen, die Sichtbarkeit des eigenen Fahrzeugs erhöhen — Radarreflektor, AIS — und in einem Revier mit Landradarberatung diese über UKW-Sprechfunk mithören.

Nach einem Zusammenstoß: Hilfe leisten, so lange am Unfallort bleiben, bis weiterer Beistand nicht mehr erforderlich ist, und alle erforderlichen Daten austauschen.

Überholen, Einlaufen und schlechte Sicht

Ein überholendes Fahrzeug hat dem zu überholenden auszuweichen — ohne Ausnahme und unabhängig von der Rangfolge.

Fahrzeuge, die in ein Fahrwasser einlaufen, es queren, darin drehen oder ihre Anker- und Liegeplätze verlassen, haben die Vorfahrt der dem Fahrwasserverlauf folgenden Fahrzeuge zu beachten. Wer im Fahrwasser fährt, hat Vorrang vor dem, der hineinkommt.

Stellt der Kurshalter fest, dass der Ausweichpflichtige seiner Pflicht nicht nachkommt und eine unmittelbare Kollision droht, gibt er mindestens fünf kurze Töne und führt das Manöver des letzten Augenblicks durch — und manövriert dabei so, wie es zur Vermeidung des Zusammenstoßes am dienlichsten ist.

Wer bei verminderter Sicht keine technische Ausrüstung zur Ortung hat, muss aus seemännischer Sorgfaltspflicht handeln: das Fahrwasser verlassen, wenn möglich ein Flachwassergebiet aufsuchen und ankern. Geht das nicht, im Fahrwasser äußerst rechts halten.

Kapitel 6 · 16 Fragen

Navigation

Sechzehn Fragen zur Kunst, zu wissen, wo man ist. Die Prüfung verlangt hier keine Rechnung — nur die Begriffe, und die bauen aufeinander auf.

Kursumwandlung und unabhängige Kontrolle zwischen Karte, Kompass und beobachtetem Ort.
Kursumwandlung und unabhängige Kontrolle zwischen Karte, Kompass und beobachtetem Ort.

Die Seemeile und der Knoten

Eine Seemeile ist die Länge einer Bogenminute auf einem größten Kreis der Erdkugel — 1.852 Meter. Sie ist also kein willkürliches Maß, sondern in die Erde eingebaut: eine Minute Breite, eine Seemeile.

Daraus folgt, wo man sie in der Karte abgreift: am rechten oder linken Kartenrand, in Höhe des Standortes. Nicht am oberen oder unteren Rand — dort steht die Länge, und deren Minuten sind je nach Breite unterschiedlich lang.

Ein Knoten ist entsprechend die Zahl der in einer Stunde zurückgelegten Seemeilen.

Peilung und Standlinie

Eine Peilung ist das Feststellen der Richtung eines bekannten feststehenden Objektes durch Winkelmessung.

Eine Standlinie entsteht daraus, indem man die rechtweisende Peilung in die Seekarte einträgt. Irgendwo auf dieser Linie befindet man sich — und zwei Standlinien schneiden sich im Standort.

Der Koppelort ist der andere Weg: ein Schiffsort, der rechnerisch und zeichnerisch aus den gesteuerten Kursen, den zurückgelegten Distanzen und allen vorhersehbaren Einflüssen ermittelt wird. Er sagt, wo man sein müsste; die Peilung sagt, wo man ist.

Versetzung

Stromversetzung und Windversetzung haben in der Prüfung dieselbe Definition: die Versetzung des Schiffes über Grund in Richtung und Distanz.

Der Unterschied liegt nur in der Ursache. Beide bewirken, dass der Kurs über Grund vom gesteuerten Kurs abweicht — und beide gehören deshalb in die Koppelrechnung.

Der Magnetkompass

Die Ablenkung — die Deviation — entnimmt man der für das betreffende Schiff aufgestellten Deviationstabelle. Sie gilt nur für dieses eine Boot, weil sie vom Eisen an Bord abhängt.

Beim Aufstellen gelten drei Regeln: Der Steuerstrich muss parallel zur Kiellinie verlaufen, der Kompass muss gut ablesbar sein, und er darf nicht in der Nähe von Eisenteilen stehen.

Karten und Handbücher

In deutschen Seekarten werden die Tiefen in Meter und Dezimeter angegeben. Vor Gebrauch einer Karte überzeugt man sich, dass sie auf den neuesten Stand berichtigt ist — eine unberichtigte Karte zeigt Betonnung, die es nicht mehr gibt.

Angaben über Küsten-, Häfen- und Naturverhältnisse stehen in den See- und Hafenhandbüchern.

Funk und AIS

Nach § 3 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung ist ein Fahrzeugführer, dessen Fahrzeug eine UKW-Funkanlage hat, verpflichtet, die von der Verkehrszentrale gegebenen Verkehrsinformationen abzuhören und zu berücksichtigen. Wer ein Funkgerät an Bord hat, muss es auch nutzen.

Das Automatische Identifikationssystem (AIS) dient primär der Kollisionsverhütung — nicht der Navigation und nicht der Positionsbestimmung.

Ist das eigene Fahrzeug gesunken und stellt ein Schifffahrtshindernis dar, informiert man die Schifffahrtspolizeibehörde und gibt nach Möglichkeit die Position an.

Über AIS ausgetauscht werden Schiffsdaten — statisch und dynamisch — sowie reisebezogene Daten.

Kapitel 7 · 9 Fragen

Gezeiten

Neun Fragen, und sechs davon sind Definitionen, die man einmal sauber nebeneinanderlegen muss. Danach sind sie nicht mehr zu verwechseln.

Kartennull, Kartentiefe, Höhe der Gezeit und aktuelle Wassertiefe in einer Skizze.
Kartennull, Kartentiefe, Höhe der Gezeit und aktuelle Wassertiefe in einer Skizze.

Die vier Begriffe in einer Reihe

Zwei bezeichnen einen Zeitpunkt, zwei einen Vorgang:

  1. Niedrigwasser — Zeitpunkt: der niedrigste Wasserstand beim Übergang vom Fallen zum Steigen.
  2. Hochwasser — Zeitpunkt: der höchste Wasserstand beim Übergang vom Steigen zum Fallen.
  3. Flut — Vorgang: das Steigen vom Niedrigwasser zum folgenden Hochwasser.
  4. Ebbe — Vorgang: das Fallen vom Hochwasser zum folgenden Niedrigwasser.

Genau hier liegt die häufigste Verwechslung: Hochwasser ist kein Zustand, sondern ein Augenblick — und Flut ist nicht „hoher Wasserstand“, sondern die Bewegung dorthin.

Tide und Tidenhub

Eine Tide ist der Zeitraum zwischen einem Niedrigwasser und dem nächstfolgenden Niedrigwasser — ein vollständiger Durchlauf.

Der Tidenhub ist der Unterschied zwischen den Höhen des Hoch- und des Niedrigwassers — also keine Zeit, sondern eine Höhe.

Die Angaben für einen bestimmten Ort stehen in den Gezeitentafeln oder im Gezeitenkalender des BSH.

Vor Gebrauch einer Seekarte muss geprüft werden, dass sie auf den neuesten Stand berichtigt ist. Aktuelle Gezeitendaten ersetzen keine Kartenberichtigung.

Wo Gezeiten gefährlich werden

In Seegaten — den Durchlässen zwischen den Inseln — können Wind und gegenläufiger Tidenstrom zusammenwirken und steile, aufbäumende Seen erzeugen: Brecher.

Wind gegen Tidenstrom kann in Seegaten steile, aufbäumende Seen und Brecher erzeugen. Die Befahrbarkeit muss anhand der Bedingungen vor Ort beurteilt werden.

Kapitel 8 · 15 Fragen

Wetter und Wind

Windstärke, Luftdruck und Wetterwarnungen helfen dir, die Lage einzuschätzen. Unterscheide die Stufe auf der Beaufortskala von der Schwelle, ab der eine Warnung ausgegeben wird.

Luv und Lee

Luv ist die dem Wind zugekehrte Seite, Lee die dem Wind abgewandte. Lee bedeutet eine Richtung, nicht automatisch Windstille.

Die Beaufort-Skala und die Warnschwellen

Die Beaufort-Skala liefert Windstärken von 0 bis 12 und die Auswirkungen auf die See — nicht nur eine Geschwindigkeit, sondern ein Bild, an dem man die Stärke ablesen kann.

Die Prüfung fragt vier Stufen namentlich ab:

  1. Frischer Wind — Stärke 5
  2. Starkwindwarnung — Stärke 6 und 7
  3. Sturmwarnung — Stärke 8 und mehr
  4. Schwerer Sturm 10, orkanartiger Sturm 11, Orkan 12

Die Schwelle, die für Sportboote zählt, ist die 6: Ab dort gibt es eine Warnung, und ab dort wird ein kleines Boot ernsthaft gefordert.

Luftdruck und Wetterkarte

Ausschlaggebend für Wind und Niederschläge sind Luftdruckänderung, Luftfeuchtigkeit und Temperatur. Bei rasch fallendem Luftdruck ist mit Starkwind oder Sturm zu rechnen.

In der Wetterkarte werden Orte gleichen Luftdrucks durch Isobaren dargestellt; die Einheit ist Hektopascal. Wie eng die Isobaren liegen, sagt, wie stark der Wind weht — dichte Linien bedeuten großes Gefälle.

Die Prüfung zeigt zwei Karten: ein Hochdruckgebiet auf der Nordhalbkugel und ein Tiefdruckgebiet mit Warm- und Kaltfront, jeweils mit Isobaren und Luftdruckangaben in hPa.

Beim abgebildeten Stationszeichen zeigt der Stab die Herkunft des Windes: hier Nordwest. Die Windfiedern stehen in dieser Prüfungsabbildung für Bft 3; der ungefüllte Kreis bedeutet wolkenlos. Windrichtung, Windstärke und Bedeckung werden getrennt gelesen.

Abbildung eines Hochdruckgebietes auf der Nordhalbkugel, Isobaren mit Angabe des Luftdrucks in hPa.
Abbildung eines Hochdruckgebietes auf der Nordhalbkugel, Isobaren mit Angabe des Luftdrucks in hPa.
Abbildung eines Tiefdruckgebietes auf der Nordhalbkugel mit Warm- und Kaltfront, Isobaren mit Angabe des Luftdrucks in hPa, warme und kalte Luftströmung.
Abbildung eines Tiefdruckgebietes auf der Nordhalbkugel mit Warm- und Kaltfront, Isobaren mit Angabe des Luftdrucks in hPa, warme und kalte Luftströmung.
Wind aus Richtung Nordwest; Stärke: Bft. 3; wolkenlos.
Wind aus Richtung Nordwest; Stärke: Bft. 3; wolkenlos.

Geschwindigkeitsgrenzen

Im Bereich der Nordsee-Nationalparks darf ein Maschinenfahrzeug — soweit die Nordsee-Befahrens-Verordnung nichts anderes bestimmt — höchstens 12 Knoten über Grund fahren.

Kapitel 9 · 25 Fragen

Motor, Propeller und Flüssiggas

Fünfundzwanzig Fragen zur Maschine — und ein Drittel davon dreht sich um eine einzige Eigenheit: Ein Propeller schiebt nicht nur, er zieht das Heck auch zur Seite.

Die fünf Funktionsketten eines betriebsbereiten Bootsmotors.
Die fünf Funktionsketten eines betriebsbereiten Bootsmotors.

Drehrichtung und Radeffekt

Die Drehrichtung wird immer von achtern gesehen, in Vorausfahrt bestimmt. Rechtsdrehend heißt im Uhrzeigersinn, linksdrehend gegen den Uhrzeigersinn.

Der Radeffekt — die indirekte Ruderwirkung des Propellers — ist das seitliche Versetzen des Hecks. Er entsteht, weil die Schraube im Wasser nicht nur schiebt, sondern auch abstützt.

Bei einem rechtsdrehenden Propeller dreht das Heck im Rückwärtsgang nach Backbord. Genau deshalb ist die Backbordseite die empfehlenswerte Anlegeseite: Beim Aufstoppen im Rückwärtsgang zieht der Radeffekt das Fahrzeug an die Pier, statt es abzudrängen.

Die Kenntnis der Drehrichtung hilft beim Manövrieren — das ist die knappe Prüfungsantwort, und sie beschreibt genau diesen Zusammenhang.

Bei einem Elektromotor nennt die gemeinsame Basisfrage als Grenze für das Führen ohne Fahrerlaubnis höchstens 7,5 kW in Betriebsart S1 (Dauerbetrieb). Entscheidend ist diese Dauerbetriebsleistung, nicht eine kurzfristige Spitzenleistung.

Ruderwirkung

Ein Ruderblatt wirkt nur, wenn Wasser daran vorbeiströmt. Daraus folgen zwei Prüfungsantworten:

  1. Bei Einbaumaschine mit starrer Welle setzt die Ruderwirkung bei Aufnahme der Rückwärtsfahrt erst relativ spät ein — sie beginnt erst mit Anströmung des Ruderblattes.
  2. Ein Fahrzeug mit Außenbordmotor ohne Ruderanlage erzielt die Ruderwirkung durch Schraubenstrom und Richtung des Propellers — der Motor schwenkt mit und lenkt den Strahl.

Angelegt wird möglichst gegen Strom und Wind, weil sich das Fahrzeug dabei sicherer manövrieren lässt: Beides bremst, und was bremst, lässt sich dosieren.

Was man im Blick behält

Während der Fahrt gehören drei Dinge ständig überwacht: Motortemperatur, Öldruck, Ladekontrolle. Drei Anzeigen, drei Fehlerbilder — und die Prüfung fragt jedes einzeln ab:

  1. Temperatur zu hoch — defektes Thermostat, defekte Impellerpumpe, geschlossenes Seeventil, zu niedriger Kühlwasserstand. Alle vier Ursachen betreffen die Kühlung.
  2. Ladekontrollleuchte erlischt nicht — Lichtmaschine oder deren Regler defekt.
  3. Ölkontrollleuchte bleibt an — Druckschalter oder Öldruckpumpe defekt.

Zwei weitere Störungsbilder: Bleibt der Motor nach dem Einkuppeln stehen, ist der Propeller blockiert. Bleibt ein Außenborder mit vollem Tank unterwegs stehen, ist die Belüftungsschraube geschlossen oder die Kraftstoffleitung verstopft — in beiden Fällen kommt kein Sprit nach.

Der Quickstopp — die Reißleine am Handgelenk — bewirkt die Unterbrechung von Zündkontakt oder Kraftstoffzufuhr. Fällt der Fahrer über Bord, steht der Motor.

Tanken und Verlassen

Beim Tanken gelten vier Regeln, und alle vier zielen auf dasselbe: kein Funke, kein Überlauf.

  1. Motor abstellen
  2. keine elektrischen Schalter betätigen
  3. Vorbereitung gegen das Überlaufen von Kraftstoff treffen
  4. kein offenes Feuer

Gelangt Treibstoff oder Öl in die Bilge, wird es mit Lappen aufgenommen und umweltgerecht entsorgt — nicht gelenzt. Die Bilgenpumpe würde es ins Gewässer befördern.

Für das längere Verlassen des Fahrzeugs: alle Seeventile schließen und den Hauptschalter des Bordnetzes ausschalten. Zwei Handgriffe gegen Wassereinbruch und Kabelbrand.

Flüssiggas: schwerer als Luft

Propan und Butan sind an Bord besonders gefährlich, weil sie schwerer als Luft sind und mit ihr ein explosives Gemisch bilden. Ausströmendes Gas steigt nicht auf und verfliegt — es sinkt in die Bilge und bleibt dort.

Aus dieser einen Eigenschaft folgt die gesamte Vorschrift:

  1. Lagerung möglichst an Deck, geschützt vor Sonneneinstrahlung — sonst in einem besonders abgeschlossenen Raum für Gasbehälter, der in Bodenhöhe eine Öffnung nach außenbords hat. Genau dort, wo das schwere Gas hinsinkt.
  2. Vor Inbetriebnahme: Die Anlage muss abgenommen sein, Leitungen und Anschlüsse dicht; Haupthahn und Absperrventile werden geöffnet.
  3. Außerbetriebnahme: Haupthahn und Absperrventile schließen.

Ist Gas ins Bootsinnere gelangt: Gaszuführung absperren und für Lüftung sorgen — und dabei keine elektrischen Schalter betätigen, keinen Funk und keine Mobiltelefone benutzen. Jeder Schaltfunke kann zünden.

Kapitel 10 · 7 Fragen

Manöver und Ankern

Manöver brauchen Vorbereitung und eine klare Reihenfolge. Beim Ankern, Anlegen und Retten zählt, wie sich Boot, Wind und Wasser gegenseitig beeinflussen.

Ankergeometrie mit Wassertiefe, Freibord, Kettenlänge und Schwojraum.
Ankergeometrie mit Wassertiefe, Freibord, Kettenlänge und Schwojraum.

Wann ein Fahrzeug in Fahrt ist

Ein Fahrzeug ist in Fahrt, wenn es weder vor Anker liegt noch an Land festgemacht ist noch auf Grund sitzt. Es muss sich dabei nicht bewegen — ein treibendes Boot ist in Fahrt.

An dieser Definition hängen die Lichter und Signalkörper, die zu führen sind.

Anlegen und Ankern

Der günstigste Anlaufwinkel beim Anlegen ist ein möglichst spitzer.

Ob der Anker hält, erkennst du an zwei Zeichen: Beim Handauflegen auf Kette oder Leine ist kein Rucken zu spüren, und die Ankerpeilung ändert sich nicht.

Schleppen und schwerer Seegang

Beim Schleppen eines Sportboots gelten drei Regeln: Die Schleppleine ist den Seegangsverhältnissen anzupassen, die Schleppgeschwindigkeit darf nicht größer sein als die, die der Anhang frei fahrend bei Verdrängerfahrt erreicht, und ein ruckartiges Steifkommen der Leine ist zu vermeiden.

Bei starkem Seegang sollte die Schleppleine mindestens zwei- bis dreifache Wellenlänge lang sein. Dann liegen Schlepper und Anhang auf derselben Welle statt gegeneinander zu arbeiten.

Ein steuerunfähiges Sportboot lässt sich mit einem Treibanker oder anderen geeigneten schwimmfähigen Gegenständen mit dem Bug in den Wind halten.

Bei starkem Seegang wird die Fahrt vermindert, um Schäden durch Seeschlag zu vermeiden.

Kapitel 11 · 5 Fragen

Sicherheit an Bord

Fünf Fragen, und in vieren davon geht es um Zahlen und Reihenfolgen, die im Ernstfall zählen.

Die unmittelbare Handlungskette nach einem Mensch-über-Bord-Ereignis.
Die unmittelbare Handlungskette nach einem Mensch-über-Bord-Ereignis.

Zwei Jahre, zweimal

Zwei Wartungsintervalle werden abgefragt, und sie sind zum Glück gleich:

  1. Aufblasbare Rettungsmittel — nach Herstellerangabe, mindestens alle 2 Jahre.
  2. Feuerlöscher — mindestens alle 2 Jahre überprüfen lassen.

Für Sportboote zweckmäßig sind ABC-Pulver- und Schaumlöscher.

Einen Brand richtig bekämpfen

Drei Maßnahmen, und die Reihenfolge ist die Antwort:

  1. Luftzufuhr verhindern — Luken und Klappen zu, dem Feuer den Sauerstoff nehmen.
  2. Den Löscher erst am Brandherd einsetzen, nicht schon auf dem Weg dorthin. Ein Löscher ist nach Sekunden leer.
  3. Das Feuer möglichst von unten bekämpfen — dort, wo es brennt, nicht dort, wo die Flammen sind.

Wann Notsignale erlaubt sind

Notsignale dürfen gegeben werden, wenn Gefahr für Leib oder Leben von Personen besteht und daher Hilfe benötigt wird. Dieselbe Definition wie beim Fachkundenachweis Seenotsignalmittel — es geht um Menschen, nicht um das Boot.

Wo das alles nachzulesen ist

Regeln und Tipps für Wassersportler, Empfehlungen zur Ausrüstung und Hinweise zu umweltgerechtem Verhalten stehen in den nautischen Veröffentlichungen „Sicherheit auf dem Wasser“ und „Sicher auf See“.

Kapitel 12 · 8 Fragen

Seenot und Rettung

Seenot und Rettung beginnen mit der Vorbereitung. Im Ernstfall zählen erkennbare Signale, rechtzeitige Hilfe und die passende Rettungsausrüstung.

Vor dem Ablegen

Aus der seemännischen Sorgfaltspflicht folgt eine Einweisungspflicht, die die Prüfung ausführlich abfragt. Der Fahrzeugführer hat vor Fahrtantritt:

  1. Besatzung und Gäste über die Sicherheitsvorkehrungen an Bord zu unterrichten
  2. in die Handhabung der Rettungs- und Feuerlöschmittel einzuweisen
  3. auf geeignete Maßnahmen gegen das Überbordfallen hinzuweisen
  4. darauf hinzuweisen, dass ständig angelegte Rettungswesten die Überlebenschancen im Wasser erhöhen

Der letzte Punkt ist der wichtigste und wird am häufigsten übergangen: Eine Weste im Schapp rettet niemanden.

Jemanden aus dem Wasser holen

Die Prüfung will eine Aufzählung der Hilfsmittel: Leinenverbindung, Rettungsschlaufe, Bergenetz, Talje, Badeleiter, Großbaum.

Die Reihenfolge ist praktisch sinnvoll — erst Verbindung herstellen, dann heben. Eine Person im Wasser wiegt mehr, als man denkt, und ist nach kurzer Zeit nicht mehr in der Lage, selbst zu klettern.

Wenn das Boot gekentert ist

Vier Anweisungen, und sie widersprechen dem ersten Impuls: möglichst am Fahrzeug bleiben, die Besatzung zusammenhalten, unnötigen Kräfteverschleiß vermeiden und Aufmerksamkeit zur Hilfeleistung erregen.

Das Boot schwimmt und ist von weitem sichtbar. Ein Mensch im Wasser ist beides nicht.

Die Notsignale

Eine Leuchtrakete mit rotem Stern bedeutet Seenotfall. Dasselbe gilt für das Flaggensignal NC und die weiteren Signale, die im Zeichenkapitel aufgezählt sind.

Rot ist auf See die Farbe der Not — bei Raketen, Handfackeln und Sternsignalen gleichermaßen.

Auch das anhaltende Ertönen eines Nebelsignalgeräts bedeutet: Fahrzeug in Seenot.

Fahrzeug in Seenot.
Fahrzeug in Seenot.

Vor schwerem Wetter

Vor Eintritt von Starkwind oder Sturm sind vier Maßnahmen zu treffen: Verschlusszustand herbeiführen, lose Gegenstände festzurren, Rettungsweste anlegen und andere Rettungsmittel bereithalten — und wenn erforderlich und möglich einen Schutzhafen anlaufen.

Gegen das Überbordfallen bei starkem Seegang: Sicherheitsleinen spannen, Sicherheitsgurt anlegen und an den dafür vorgesehenen Stellen einpicken.

Kapitel 13 · 11 Fragen

Naturschutz und Umwelt

Naturschutz beginnt mit Rücksicht auf Tiere, Ufer und Wasser. Die Verhaltensregeln helfen dir, die Auswirkungen deiner Fahrt gering zu halten.

Entscheidungsweg für Abfälle und Einleitungen auf See.
Entscheidungsweg für Abfälle und Einleitungen auf See.

Die zehn goldenen Regeln

Das Merkblatt mit Hinweisen zum Schutz seltener Tiere und Pflanzen und zur Reinhaltung der Gewässer heißt „Die 10 goldenen Regeln für Wassersportler“. Dieselbe Broschüre beantwortet auch die Frage, wie man die Lebensmöglichkeiten von Pflanzen- und Tierwelt bewahrt: durch umweltbewusstes Verhalten und Beachtung eben dieser Regeln.

Aus ihnen stammt auch eine konkrete Zahl: Zu Liegeplätzen von Seehunden und zu Vogelansammlungen sollte ein Abstand von 300 bis 500 Metern eingehalten werden.

Naturschutzgebiete auf See

Ihre Grenzen und auszugsweise Hinweise zu den Befahrensmöglichkeiten stehen in den Seekarten und Sportschifffahrtskarten des BSH — beide Fragen haben dieselbe Antwort.

Die örtlichen Befahrensregelungen in Naturschutzgebieten und Nationalparks enthalten: Befahrensverbote, Befahrensbeschränkungen, Geschwindigkeitsbeschränkungen und besondere Regelungen für Wasserskilaufen, Wassermotorräder und Segelsurfen.

Wo man sich fernhält

Von Schilf- und Röhrichtzonen sowie dicht bewachsenen Uferzonen hält man sich fern, weil sie Rast- und Brutplätze schutzwürdiger Vögel oder Fischlaichplätze sind.

Das Anlaufen von Seehundbänken im Wattenmeer unterbleibt, damit die Tiere nicht gestört oder vertrieben werden. Eine aufgescheuchte Bank kehrt oft nicht zurück.

Farben und Abfall

Informationen über umweltfreundliche Farben, Lacke und Antifouling-Beschichtungen gibt es beim Umweltbundesamt.

Zur Reinhaltung der Gewässer besteht eine klare Verpflichtung: sämtliche Abfälle einschließlich Öle und Betriebsstoffe an Bord in geeigneten Behältern sammeln und an Land vorschriftsmäßig entsorgen.

Beim Befahren von Naturschutzgebieten und Nationalparken gilt schlicht: Befahrensregelungen beachten.