Lexikon
Binnenschifffahrt
6 Begriffe, verständlich erklärt.
Tafelzeichen: die Systematik
Verbot, Gebot, Einschränkung, Empfehlung, Hinweis — an Form und Farbe erkennbar.
Die Schifffahrtszeichen an Binnenschifffahrtsstraßen folgen einem festen Schema:
- Verbotszeichen (Gruppe A) — weiße Tafel mit rotem Rand, oft mit rotem Schrägbalken. Beispiel: Durchfahrt verboten.
- Gebotszeichen (Gruppe B) — ebenfalls rot gerandet, das Symbol schreibt ein Verhalten vor, etwa eine Fahrtrichtung.
- Zeichen für Einschränkungen (Gruppe C) — weisen auf begrenzte Fahrwassertiefe, -breite oder Durchfahrtshöhe hin.
- Empfehlende Zeichen (Gruppe D) — z. B. die empfohlene Durchfahrtsöffnung einer Brücke.
- Hinweiszeichen (Gruppe E) — blaue Tafeln mit weißem Symbol, sie erlauben oder informieren (Liegestelle, Wendestelle, Kreuzung).
Lesen lernen
Wer die fünf Gruppen einmal verinnerlicht hat, muss nicht mehr jedes Zeichen auswendig kennen: Rot gerandet heißt 'halt dich dran', blau heißt 'Information oder Erlaubnis'. Zusatzschilder (weiße Dreiecke, Pfeile, Entfernungsangaben) präzisieren den Geltungsbereich.
Siehe auchSchallsignale Binnen · Kleinfahrzeuge & Großschifffahrt
Schallsignale Binnen
Kursänderungen, Rückwärtsfahrt und Gefahr — die Sprache der Töne auf dem Fluss.
Die wichtigsten Signale der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung:
- ein kurzer Ton (●) — 'Ich richte meinen Kurs nach Steuerbord.'
- zwei kurze Töne (●●) — 'Ich richte meinen Kurs nach Backbord.'
- drei kurze Töne (●●●) — 'Meine Maschine geht rückwärts.'
- vier kurze Töne (●●●●) — 'Ich bin manövrierunfähig.'
- ein langer Ton (—) — Achtungssignal, etwa an unübersichtlichen Stellen.
- Folge sehr kurzer Töne — unmittelbare Gefahr eines Zusammenstoßes.
Bleib-weg-Signal
Werden gefährliche Stoffe frei, ertönt das Bleib-weg-Signal: je ein kurzer und ein langer Ton, ununterbrochen wiederholt. Wer es hört, verlässt den Gefahrenbereich sofort — möglichst quer zum Wind — und schließt Fenster und Luken.
Ein kurzer Ton dauert etwa eine Sekunde, ein langer etwa vier bis sechs Sekunden.
Siehe auchSchallsignale · Tafelzeichen: die Systematik
Bergfahrt & Talfahrt
Die Fahrtrichtung bestimmt Rechte und Pflichten auf dem Fluss.
Bergfahrt führt stromaufwärts (zur Quelle), Talfahrt stromabwärts. Der Talfahrer hat mit der Strömung im Rücken den längeren Bremsweg und ist schwerer manövrierbar — viele Regeln nehmen darauf Rücksicht.
Begegnung
Auf freien Flussstrecken weist grundsätzlich der Bergfahrer dem Talfahrer einen geeigneten Weg: Er zeigt an, auf welcher Seite begegnet wird. Verlangt er die Begegnung Steuerbord an Steuerbord, führt er dazu die blaue Tafel mit weißem Funkellicht.
Siehe auchBlaue Tafel & Funkellicht · Kleinfahrzeuge & Großschifffahrt
Blaue Tafel & Funkellicht
So kündigt die Großschifffahrt die Begegnung Steuerbord an Steuerbord an.
Normalfall auf Binnenschifffahrtsstraßen ist die Begegnung Backbord an Backbord. Will ein Fahrzeug — häufig der Bergfahrer, der das ruhigere Wasser am Ufer sucht — stattdessen Steuerbord an Steuerbord begegnen, setzt es an der Steuerbordseite die blaue Tafel und dazu ein weißes Funkellicht. Der Entgegenkommer bestätigt mit demselben Zeichen.
Für Kleinfahrzeuge heißt das vor allem: die Zeichen der Berufsschifffahrt lesen können und den angekündigten Begegnungsseiten nicht in die Quere kommen.
Siehe auchBergfahrt & Talfahrt · Kleinfahrzeuge & Großschifffahrt
Kleinfahrzeuge & Großschifffahrt
Unter 20 Metern gilt: der Berufsschifffahrt den Weg frei halten.
Kleinfahrzeuge — dazu zählen fast alle Sportboote unter 20 Metern Länge — müssen der Großschifffahrt ausweichen und dürfen sie nicht behindern. Sie können nicht verlangen, dass Berufsfahrzeuge ihretwegen Kurs oder Geschwindigkeit ändern.
Praxis
- Fahrrinne nur queren, wenn es der Verkehr zulässt — zügig und möglichst rechtwinklig.
- Nicht vor einem Berufsschiff kreuzen; dessen toter Winkel vor dem Bug ist groß.
- Abstand von Schleppverbänden und Schubverbänden halten, die Sogwirkung ist erheblich.
Siehe auchTafelzeichen: die Systematik · Bergfahrt & Talfahrt · Schleusenfahrt
Schleusenfahrt
Anmelden, warten, festmachen — und die Leinen mitwandern lassen.
Vor der Schleuse gilt: Einfahrt erst bei entsprechendem Lichtsignal, davor außerhalb des Wartebereichs aufhalten. Kleinfahrzeuge schleusen oft gemeinsam mit der Berufsschifffahrt — dann zuletzt einfahren und hinter den Großen festmachen, sofern die Schleusenaufsicht nichts anderes anweist.
In der Kammer
- Fender rechtzeitig ausbringen, Bootshaken klar.
- Vor- und Achterleine um Poller oder Leiter legen und beim Steigen/Fallen des Wassers ständig nachführen — niemals belegen und verlassen.
- Maschine bleibt betriebsbereit, offenes Feuer und Rauchen sind in der Kammer tabu.
- Erst ausfahren, wenn das Ausfahrsignal es erlaubt, Reihenfolge wie angewiesen.
Siehe auchKleinfahrzeuge & Großschifffahrt · Tafelzeichen: die Systematik
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