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Was die Richtlinien vorgeben — und was nicht.
Die amtlichen Durchführungsrichtlinien verlangen für die Zulassung zur SKS-Praxisprüfung den Nachweis von mindestens 300 Seemeilen auf Segelyachten mit Antriebsmaschine in den Küstengewässern. Mehr steht dort nicht.
Insbesondere steht dort nicht, wie diese Seemeilen zu ermitteln sind. Es gibt keine amtliche Definition von Kurs über Grund, Luftlinie oder Etmal im Zusammenhang mit dem Meilennachweis. Wer etwas anderes behauptet, sollte die Fundstelle nennen können.
PrimärquelleNr. 1 der Durchführungsrichtlinien SKS (ELWIS) sowie § 6 SportSeeSchV
02
Die drei Zählweisen in der Praxis.
In der Praxis sind drei Verfahren verbreitet. Sie führen zu deutlich unterschiedlichen Ergebnissen:
- Strecke über Grund. Die tatsächlich zurückgelegte Distanz, wie sie ein GPS-Track aufzeichnet. Kreuzschläge zählen mit. Das ergibt die höchste Zahl und bildet ab, was tatsächlich gesegelt wurde.
- Hafen zu Hafen. Die Distanz zwischen Start- und Zielhafen auf der Karte. Kreuzschläge fallen weg. Konservativ, aber leicht nachvollziehbar und nicht angreifbar.
- Etmal. Die in 24 Stunden zurückgelegte Strecke. Stammt aus der Berufsschifffahrt und ist für einen Wochenendtörn eher unpraktisch.
03
Was das für deinen Nachweis bedeutet.
Solange keine amtliche Festlegung existiert, kann die zuständige Prüfungsstelle eine eigene Nachweispraxis anwenden. Die pragmatische Empfehlung: Führe deine Törns so, dass du beide Zahlen belegen kannst – die gesegelte Strecke und die direkte Distanz. Kläre offene Fragen möglichst vor der Antragstellung.
Genau das macht Keelwake automatisch: Jede Etappe hat eine aufgezeichnete GPS-Spur mit der tatsächlich gesegelten Distanz und zugleich Start- und Zielhafen. Für den Nachweis kannst du damit beides ausweisen, ohne im Nachhinein zu rekonstruieren.
FAQ
Häufige Fragen
Zählen Kreuzschläge beim Meilennachweis mit?
Die amtlichen Richtlinien treffen dazu keine Aussage. Wer die Strecke über Grund ansetzt, zählt sie mit; wer von Hafen zu Hafen rechnet, nicht. Im Zweifel beim zuständigen Prüfungsausschuss nachfragen, bevor der Antrag gestellt wird.
Zählen Meilen unter Motor?
Die Richtlinien verlangen den Nachweis auf „Segelyachten mit Antriebsmaschine" und nennen als Antriebsart ausdrücklich „Antriebsmaschine und unter Segel". Eine Aufteilung in Motor- und Segelmeilen sehen sie nicht vor.
Muss ich jede Etappe einzeln nachweisen?
Das amtliche Antragsformular sieht die Auflistung der Törns mit Datum, Schiff, Revier und Distanz vor. Eine bloße Gesamtsumme genügt in der Regel nicht.
