01
Die Anforderung im Wortlaut.
Zur SKS-Prüfung zugelassen wird, wer den Sportbootführerschein See besitzt und mindestens 300 Seemeilen auf Segelyachten mit Antriebsmaschine in den Küstengewässern nachweist.
Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin vorliegen. Zur Theorieprüfung müssen mindestens zehn, zur Praxisprüfung mindestens fünf Bewerber antreten.
PrimärquelleNr. 1 und Anlage 4 der Durchführungsrichtlinien SKS (ELWIS)
02
Ein Widerspruch in den amtlichen Unterlagen.
Das amtliche Antragsformular (Anlage 4) verlangt 300 Seemeilen „im Küstenbereich nach Erwerb des Sportbootführerscheines-See". Diese Einschränkung findet sich weder in § 6 SportSeeSchV noch in Nr. 1 der Richtlinien selbst.
Eine pauschale Aussage zur Anerkennung von Meilen vor dem SBF See wäre deshalb nicht belastbar: Die amtlichen Dokumente widersprechen sich an dieser Stelle.
Wenn ein relevanter Teil deiner Meilen vor dem SBF See liegt, kläre das vor der Antragstellung schriftlich mit dem Prüfungsausschuss, bei dem du antrittst. Bitte um eine eindeutige Antwort für deinen konkreten Nachweis.
PrimärquelleAnlage 4 der Durchführungsrichtlinien SKS (ELWIS) gegen § 6 SportSeeSchV
FAQ
Häufige Fragen
Zählen Seemeilen, die ich vor dem SBF-See gesegelt bin?
Das ist nicht eindeutig geklärt. Das amtliche Antragsformular verlangt die Meilen „nach Erwerb des Sportbootführerscheines-See", die Verordnung und der Richtlinientext kennen diese Einschränkung nicht. Vor der Antragstellung beim zuständigen Prüfungsausschuss schriftlich klären.
Brauche ich die 300 Seemeilen schon für die Theorieprüfung?
Nein. Die Richtlinien sagen ausdrücklich: „Seemeilen müssen vor der Zulassung zur praktischen Prüfung nachgewiesen werden." Die Theorieprüfung kannst du also vorher ablegen.
