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Was auf die Bestätigung gehört.
Das amtliche Antragsformular sieht die Auflistung der Törns vor. Bewährt hat sich je Törn:
- Zeitraum mit Datum von und bis
- Name und Typ des Schiffes, gegebenenfalls Segelzeichen
- Revier und die angelaufenen Häfen
- zurückgelegte Seemeilen
- Name, Anschrift und Unterschrift des Schiffsführers
PrimärquelleAnlage 4 der Durchführungsrichtlinien SKS (ELWIS)
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Wer darf unterschreiben?
In Foren wird regelmäßig behauptet, der Bestätigende müsse mindestens selbst den SKS besitzen, und eine Selbstbestätigung sei unzulässig. Beides steht so weder in der SportSeeSchV noch in den Richtlinien.
Was sich aus dem Sinn der Regelung ergibt: Bestätigen kann sinnvoll nur, wer die Fahrt beurteilen konnte – also der verantwortliche Schiffsführer des jeweiligen Törns. Ob dein Prüfungsausschuss eine Eigenbestätigung akzeptiert, wenn du selbst geführt hast, solltest du vorab klären.
FAQ
Häufige Fragen
Muss der Unterschreibende einen bestimmten Schein haben?
Eine solche Anforderung enthalten weder die SportSeeSchV noch die Durchführungsrichtlinien. In Foren wird das häufig behauptet, aber ohne Fundstelle.
Kann ich mir selbst Seemeilen bestätigen?
Die Richtlinien verbieten es nicht ausdrücklich. Da es sich um einen Nachweis gegenüber der Prüfungsbehörde handelt, ist eine Klärung mit dem Prüfungsausschuss vor der Antragstellung ratsam.
Reicht ein Ausdruck aus einer App?
Der Nachweis muss die geforderten Angaben enthalten und unterschrieben sein. Ein Ausdruck kann die Grundlage bilden, die Unterschrift des Schiffsführers ersetzt er nicht.
