01
Der entscheidende Satz.
In den Durchführungsrichtlinien steht wörtlich: „Seemeilen müssen vor der Zulassung zur praktischen Prüfung nachgewiesen werden."
Zur praktischen Prüfung. Nicht zur theoretischen. Das amtliche Antragsformular unterscheidet die beiden Zulassungen entsprechend sauber.
PrimärquelleNr. 1 und Anlage 4 der Durchführungsrichtlinien SKS (ELWIS)
02
Warum das die Planung verändert.
Wer die Theorie vorzieht, kann im Winter lernen und prüfen – und die Saison anschließend komplett fürs Meilensammeln nutzen, statt sie mit Kartenaufgaben zu verbringen.
Eine Frist gibt es allerdings: Theorie und Praxis müssen innerhalb von 24 Monaten bestanden sein, sonst gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden. Wer die Theorie im Januar ablegt, hat also zwei Sommer Zeit für Meilen und Praxis.
PrimärquelleNr. 7.3 der Durchführungsrichtlinien SKS (ELWIS)
FAQ
Häufige Fragen
Wie lange gilt die bestandene Theorieprüfung?
Theorie und Praxis müssen innerhalb von 24 Monaten bestanden sein. Wird diese Frist überschritten, gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden.
Wie schnell darf ich eine nicht bestandene Prüfung wiederholen?
Frühestens nach vier Wochen. Diese Frist nennen die Richtlinien ausdrücklich, viele Ratgeberseiten erwähnen sie nicht.
